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syndicom begrüsst den Entscheid der KVF-N weitgehend, wird sich aber für weitere Verbesserungen einsetzen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat heute entschieden, dass die Onlineförderung integraler Bestandteil des Medienförderungspakets bleiben soll. Dafür hatte sich syndicom gemeinsam mit anderen Medienverbänden mit einem Appell an die Kommission eingesetzt.

Die Onlinemedien garantieren aufgrund der Medienkonzentration immer mehr die Medienvielfalt in der Schweiz, weshalb der Entscheid folgerichtig ist. Dass die KVF-N aber den maximalen Anteil der Förderleistung am anrechenbaren Umsatz auf 60% senkt, vermindert die Effektivität der Medienförderung im Sinne der Medienvielfalt. Insbesondere kleinere Medienanbieter können nur mit einem maximalen Anteil von 80% kostendeckend Online-Inhalte produzieren. Der Ständerat hatte 80% vorgesehen. Dafür wird sich syndicom im weiteren Prozess einsetzen. Richtig hingegen ist der Entscheid der Kommission, die Holding-Klausel beizubehalten.

Nun geht der Vorschlag der Kommission in den Nationalrat, bevor das Geschäft zur Bereinigung wieder in den Ständerat geht. Unverständlich ist angesichts der angespannten finanziellen Situation der mittleren und kleineren Medienunternehmen, dass der Nationalrat beschlossen hat, die Schlussdiskussion voraussichtlich in die Sommersession zu verschieben. Damit setzt sie die Existenz von kleineren Medienunternehmen aufs Spiel, die durch die Coronakrise stark getroffen wurden. Es widerspricht auch der von der Kommission nicht bestrittenen Dringlichkeit des Medienförderungspakets insgesamt. 

syndicom bedauert ebenfalls, dass die SRG bei den Onlineinhalten beschränkt werden soll. Die Online-Berichterstattung gehört heute unbestritten ebenfalls zum Service public. Dass die SRG dabei ihrer Rolle nicht vollumfänglich wahrnehmen kann, ist aus Sicht der Grundversorgung zu bedauern.

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