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syndicom begrüsst die Stellungnahme der Berner Kantonsregierung zur Restrukturierung bei Tamedia

​​​​​​​Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich zu den einschneidenden Restrukturierungen, die das Medienunternehmen Tamedia plant, öffentlich positioniert. In den Antworten auf zwei Parlamentarische Vorstösse hält die Berner Regierung fest, «dass die jüngsten Entscheide der Tamedia AG negative Auswirkungen auf die Medienvielfalt auf dem Platz Bern haben könnten.» Er hat daher den Verwaltungsrat der Tamedia AG mit Schreiben vom 25. Oktober zu einer Aussprache über die geplante Restrukturierung eingeladen. Zudem ist er bereit, die Möglichkeiten einer indirekten Medienförderung auf Kantonsebene zu prüfen.

Das Zürcher Medienhaus Tamedia, das unter dem gleichen Verlagsdach die beiden publizistisch bisher eigenständigen Berner Tageszeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» sowie 10 weitere Titel in der Schweiz herausgibt, will die Redaktionen ab 2018 zusammenlegen und den grössten Teil der Inhalte von zwei einheitlichen Zentralredaktionen in Zürich bzw. Lausanne herstellen lassen. Den einzelnen Titeln würden nur noch kleine, zusammengeschrumpfte Lokalredaktionen verbleiben.

Die Redaktionen von «Berner Zeitung» und «Der Bund»  hatten bereits beim ersten Bekanntwerden der Verlagspläne Mitte August Alarm geschlagen. In zwei gemeinsam durchgeführten Aktionen machten sie auf die Gefahr des journalistischen Einheitsbreis (Vielfalt statt Einheitsbrei) und des Medienmonopols (MonopolZeitung gegen den Medienabbau) aufmerksam. Auf www.bernermedien.ch sammeln sie mit ihrer Petition weiterhin Unterschriften gegen die Abbaupläne.

syndicom begrüsst das Vorgehen des Berner Regierungsrates und fordert den Zürcher Grossverlag Tamedia auf:

  • Bei der Restrukturierung einen Marschhalt einzuschalten und dem Dialog mit den politischen Repräsentanten eine Chance zu bieten: denn mit dem eingeschlagenen Tempo werden die Anliegen von Öffentlichkeit, Politik, Wirtschaft und Kultur an funktionierende Medien missachtet.
  • Die Personalvertretungen vor einschneidenden Massnahmen einzubeziehen und vor einer drohenden Massenentlassung die gesetzlichen Mitwirkungsrechte des Personals zu respektieren.
  • Von arbeitsrechtlich fragwürdigen Zwangsmassnahmen im Umgang mit den JournalistInnen und dem technischen Redaktionspersonal Abstand zu nehmen.
  • Angesichts der florierenden Unternehmensfinanzen (Gewinn 2016: 122 Mio. Franken) auf Kündigungen zu verzichten.

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