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syndicom: Die Gewerkschaft muss Vertragspartnerin sein!

Seit 1. Januar haben die Zeitungs-Redaktionen in der Westschweiz einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Die Verhandlungen wollte der Arbeitgeberverband Médias ­Suisses nur mit dem Berufsverband Impressum führen. An den Hintergrundarbeiten und den Aktionen der Medienschaffenden war syndicom beteiligt, ein Abbau der regulierten Mindestlöhne konnte aber nicht verhindert werden. Trotzdem oder gerade deswegen verlangen die bei syndicom organisierten Medienschaffenden, dass syndicom Vertragspartnerin wird.

Der neue GAV, in dem die nach Berufserfahrung gestaffelten Mindestlöhne gestrichen sind und es nur noch einen Mindest-Einstiegslohn (immerhin 5843 Franken) gibt, hat unter den Westschweizer JournalistInnen für einigen Aufruhr gesorgt. Noch im Sommer 2013 hatten Hunderte Medienschaffende aus beiden Verbänden in einer Petition gefordert, dass das Regulativ mit allen Mindestlöhnen beibehalten wird. Schon im Dezember hiessen die Impressum-Delegierten das Resultat indes gut – eine Mehrheit schätzte die Widerstandsmöglichkeiten als zu gering ein. Nun ist der GAV ein Fakt. Man hat viele Federn gelassen, und mit der vorhandenen Empörung wäre wohl mehr zu erreichen gewesen. Trotzdem bringt der GAV den Printmedien in der Romandie eine solide Grundlage bei der Verteidigung der Arbeitsbedingungen in den Medien.

Wenn nötig auf dem Gerichtsweg

Die Mitglieder von syndicom wollen nicht diskriminiert werden. Sie haben sich in Ausübung ihres Verfassungsrechts auf Koalitionsfreiheit für die Mitgliedschaft bei syndicom entschieden. Das darf ihnen keine Nachteile bringen. Sie müssen sowohl individuell die gleichen Rechte aus dem GAV bekommen wie auch kollektiv von ihrer Gewerkschaft vertreten werden können. Auch wenn die Branche Presse und elektronische Medien in der Westschweiz im Vergleich zum Berufsverband Impressum noch eher klein ist: repräsentativ ist syndicom als aktive Kraft natürlich längst. syndicom will ihrer Verantwortung bei der Umsetzung, Anwendung und Überprüfung des GAV gerecht werden. Das geht nur, wenn die Gewerkschaft als Vertragspartnerin nachträglich akzeptiert wird.

Impressum hat vorgespurt und Ja zum Einbezug von syndicom gesagt. Nun gilt es, auch die Westschweizer Verleger zu überzeugen. Sollten die Verleger das Anliegen der Gewerkschaft weiterhin ignorieren, muss der Anspruch wenn nötig vor Gericht durchgesetzt werden. Es wäre nicht das erste Mal: Bereits Ende 80er-Jahre hatte sich die SJU, die Vorgängerorganisation der Branche, durch eine Klageandrohung Aufnahme in den einzig mit dem damaligen Berufsverband verhandelten GAV für die Deutschschweiz und das Tessin verschafft. Vielleicht kann man etwas aus der Geschichte lernen.


Stephanie Vonarburg, Zentralsekretärin Presse und elektronische Medien

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