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syndicom fordert Einhaltung der Ruhezeiten für Chauffeure und Chauffeurinnen

Die Transportgewerkschaften syndicom und Unia haben genug vom Schlendrian bei der Umsetzung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen MotorfahrzeugführerInnen (sog. Chauffeurverordnung, ARV 1). Sie fordern eine Regelung, mit der die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden.

Regelmässig werden bei Kontrollen Verletzungen der Verordnung festgestellt. Bestraft werden in der Regel nicht die Arbeitgeber, die für die Fahrtenplanung verantwortlich sind, sondern die Chauffeure und Chauffeurinnen, die unter gros­sem Zeitdruck arbeiten. Die Gewerkschaften syndicom und Unia fordern eine Änderung dieser Praxis: Wie in der EU sollen auch in der Schweiz die Arbeitgeber für Missachtungen der Ruhezeiten in die Pflicht genommen werden.

Faire Arbeitsbedingungen für mehr Sicherheit

Die ARV sagt klar: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin die Arbeit so zuteilen, dass er oder sie die Bestimmungen über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einhalten kann.

Diese Regelung wird aber kaum eingehalten: Ein Kontrolleur, der wöchentlich über 3000 FahrerInnen-Karten auswertet, gab gegenüber der «Aargauer Zeitung» zu Protokoll, dass gerade einmal 5 Prozent davon «sauber» seien.

Änderung gefordert!

Kommt ein Fall ans Licht, müssen heute die Fahrer und Fahrerinnen beweisen, dass sie unschuldig sind. Sie müssten also gegen ihre Vorgesetzten aussagen. Eine solche Praxis schützt den Chef und setzt die FahrerInnen unter Druck – mit negativen Folgen für die Sicherheit im Verkehr.

Um auf die Rechtslage aufmerksam zu machen, verteilten Unia und syndicom am 7. Oktober auf dem Autobahnrastplatz Würenlos Informationen an die Chauffeure und Chauffeurinnen. (red/unia)

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