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syndicom und die Post verhandeln über Rentensicherung

Die Pensionskassen der Schweiz befinden sich heute in einem schwierigen Umfeld. Auch die Pensionskasse der Post ist von den Problemen der zweiten Säule betroffen. syndicom will, dass das künftige Leistungsziel für die Versicherten dem bisherigen gleichwertig ist.

 

Im November 2011 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse Post (PK Post) den sogenannten Grundlagenwechsel vollzogen und den technischen Zinssatz von 3,5 auf 3,0 Prozent gesenkt. Diese Entscheide des aus Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrates haben sehr einschneidende Folgen: Der Umwandlungssatz musste von 6,85 resp. 6,47 Prozent auf 5,85 Prozent für 65-Jährige gesenkt werden (wobei die höheren Sätze all jene betreffen, die vor dem 31. Dezember 2008 in die PK eintraten). Der Umwandlungssatz besagt, wie das individuelle Sparguthaben in der Pensionskasse bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird. Konkret bedeutet der neue Umwandlungssatz, dass für 100 000 Franken Guthaben neu eine jährliche Rente von 5850 Franken anstatt 6850 resp. 6470 Franken ausgerichtet wird.


Die Macht der Versicherungsmathematik

Warum musste der Stiftungsrat den Umwandlungssatz reduzieren? Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen leben die Menschen heute im Durchschnitt 1,5 Jahre länger als noch vor fünf Jahren. Dies bedeutet, dass die Pensionskasse jeweils länger Renten bezahlt. Und dies wiederum funktioniert nur, wenn weniger Rente während eines längeren Zeitraums zur Auszahlung gelangt.

 

Zum andern muss der Grund im sogenannten technischen Zinssatz gesucht werden. Der technische Zinssatz ist eine rein rechnerische Grösse und hilft der Pensionskasse, langfristig zu planen. Jeder Rente ist ein Rentendeckungskapital hinterlegt. Die Höhe der Rente ist somit nicht nur abhängig von der Höhe des individuellen Sparguthabens, sondern auch von der Prognose der zukünftigen Verzinsung dieses Kapitals. Diese Prognose heisst technischer Zinssatz. In den Boomjahren rechnete man mit einer langfristigen Verzinsung von 3,5 Prozent. Mit der Finanzmarktkrise sank die Rendite an den Kapitalmärkten: Die reale Verzinsung wird über mehrere Jahre viel tiefer liegen. Daher wird das Rentendeckungskapital nicht kräftig genug wachsen, um die versprochenen Rentenleistungen auch tatsächlich aus dem zurückgestellten Kapital finanzieren zu können.

 

Das bedeutet nicht, dass die Renten gekürzt werden könnten, denn die Rentnerinnen und Rentner haben einen Rechtsanspruch auf ihre erworbene Rente. Das fehlende Geld wird von der im Erwerbsleben stehenden Generation genommen: Es findet eine ungewollte Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten statt. Die Folge davon ist, dass der Deckungsgrad der Pensionskasse sinkt. Und wenn der Deckungsgrad sinkt, dann müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Momentan bezahlen sowohl Arbeitgeberin wie Arbeitnehmende je ein Lohnprozent an die Sanierung der PK Post. Die erwähnte Umverteilung kann nur gestoppt werden, wenn der technische Zinssatz und somit auch der Umwandlungssatz gesenkt wird.


Die Generationensolidarität muss spielen

Für syndicom ist zentral, dass die Generationensolidarität in der PK Post spielt. Deshalb ist die Reduktion des Umwandlungssatzes unvermeidlich. Oberstes Ziel muss sein, dass die PK Post gesund bleibt, und dass nicht eine Generation Leistungen zulasten der nächsten Generation bezieht. Verfolgt man dieses Ziel, so muss man sich der Macht der Versicherungsmathematik beugen.

 

Das heisst aber nicht, dass syndicom eine Verschlechterung der künftigen Renten hinnimmt. Die Postangestellten, die erst in ein paar Jahren oder Jahrzehnten in Rente gehen, sollen von ihrer Pension in Würde leben können. Deshalb steht hier die Arbeitgeberin Post in der Pflicht. Und deshalb fordert syndicom von der Post flankierende Massnahmen. Um dieses berechtigte Anliegen verwirklichen zu können, setzen sich nun syndicom und die Schweizerische Post an den Verhandlungstisch, um geeignete Massnahmen aushandeln zu können.

 

Gleichwertige Lösung beim Leistungsziel

Für syndicom stehen verschiedene, miteinander kombinierbare Massnahmen zur Diskussion, wie die bisherigen Rentenleistungen erhalten werden können:

  • Erhöhung der PK-Beiträge, wobei sich die Schweizerische Post überparitätisch beteiligen muss.
  • Verstärkung der individuellen Alterssparguthaben der Aktivversicherten durch die Schweizerische Post.
  • Mittelfristiger Aufbau von Wertschwankungsreserven zur nachhaltigen Sicherung der PK Post.

Das oberste Ziel der Gewerkschaft syndicom ist, ein dem bisherigen gleichwertiges Leistungsziel für die Versicherten zu erhalten.

 

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