syndicom weist vor Ort auf die Rechte der MigrantInnen hin
Der 18. Dezember soll international auf die Rechte von EinwanderInnen aufmerksam machen. syndicom hat sich dieser Aufgabe angenommen und ist am Tag der Migration in den Brief- und Paketzentren der Post vor Ort.
Auch die Schweiz war einmal ein Auswanderungsland. Leute aus Poschiavo gingen als Zuckerbäcker nach Mailand. Die prachtvollen Häuser der Rückkehrer zeugen heute noch vom Erfolg in der Fremde. Das Zarenreich rief bereits seit Peter dem Grossen nach Fachkräften, um das Land zu modernisieren. Daher zogen viele Käserfamilien aus dem Berner Oberland dorthin. Erzieher und Gouvernanten aus der Romandie arbeiteten im Russischen Reich. Aus den armen Bergregionen wanderten ab Mitte des 19. Jahrhundert über Jahrzehnte viele Menschen nach Amerika aus.
Politischer Schutz seit 1848
Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Schweiz auch zu einem Einwanderungsland. Die moderne Schweiz ab 1848 bot mit ihrer liberalen Verfassung Schutz für viele politisch Verfolgte. Heute leben acht Millionen Menschen hier. Zwei Millionen davon stammen aus dem Ausland. Schule und Arbeitsplatz leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration, doch gefordert sind alle: Mitglieder mit und ohne Migrationshintergrund stehen bei syndicom für faire Arbeitsbedingungen und einen respektvollen Umgang miteinander ein.
Menschenrecht und Arbeitsrecht gilt für alle ...
Weltweit leben über 230 Millionen Menschen freiwillig oder gezwungenermassen ausserhalb ihres Geburtslandes. Der Anteil der MigrantInnen an der gesamten Weltbevölkerung beträgt mehr als 3 Prozent. Am 18. Dezember 1990 verabschiedete die UN-Generalversammlung die «Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen». Sie konkretisiert die Menschenrechte und sieht die Gleichbehandlung von ArbeitsmigrantInnen vor, insbesondere das Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen, Zugang zu Bildung, Teilnahme am politischen Leben. Seit dem Jahr 2000 macht der 18. Dezember auf die Rechte von Migrantinnen und Migranten aufmerksam.
... Aber kein westlicher Staat anerkennt die Konvention
Die Konvention enthält keine Bestimmungen, die das Recht der Staaten, über die Einwanderung zu entscheiden, über bereits bestehende menschenrechtliche Einschränkungen hinaus beschneiden würden. Bis heute konnte sich keine westliche Industrie- und Einwanderungsnation dazu durchringen, die Konvention anzuerkennen. Auch die Schweiz hat gemäss Humanrights.ch die WanderarbeiterInnen-Konvention weder unterzeichnet noch ratifiziert.
bei der Post vor ort
syndicom ist am 18. Dezember bei der Post präsent. Diese beschäftigt Menschen aus 142 Nationen. Der Anteil der Angestellten mit ausländischem Pass beträgt 15 Prozent. In den Brief- und Paketzentren ist der Anteil an Migrantinnen und Migranten aber mehr als doppelt so hoch.
Darum verteilt syndicom Informations-Flyer zu den Rechten von Migranten und Migrantinnen in verschiedenen Brief-, Paket- und Logistikzentren der Post: in Zürich-Mülligen, Härkingen und Genf-Monbrillant.