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Üppiges Kursangebot

Mit der «Vereinbarung zur reglementierten Grundbildung und freien Weiterbildung» zwischen Viscom und den Gewerkschaften syndicom und Syna haben alle dem GAV unterstellten Berufsleute der grafischen Industrie nebst dem Bildungsurlaub auch Anspruch auf kostenlose Kursbesuche. 

 

Am 1. Januar 2013 haben Viscom und die Gewerkschaften syndicom und Syna die «Vereinbarung zur reglementierten Grundbildung und freien Weiterbildung in der grafischen Industrie» unterzeichnet.

Gemäss der neuen Regelung haben alle Berufsleute, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht, das Kursangebot Helias von syndicom und Syna mit einem Beitrag von 10.– pro Monat schon finanziert und haben deshalb neben dem Bildungsurlaub auch Anspruch auf kostenlosen Besuch der Kurse.

Kurse für die Vorstufe – weniger für den Druck

syndicom-Zentralsekretär Hans Kern ist verantwortlich für das Weiterbildungsprogramm Helias. Er hat eine Botschaft an all die dem GAV unterstellten Berufsleute in der grafi­schen Industrie: «Es ist angerichtet! Der Tisch ist gedeckt mit einer Fülle an ein- oder mehrtägigen Weiterbildungskursen von Praktikern für Praktiker. Man muss sich eigentlich nur noch anmelden.»

Das Angebot besteht vorwiegend aus Kursen für Berufsleute in der Medienvorstufe. Es bietet für fast jeden Geschmack etwas: Tipps für Adobe Light­room 5, eine Einführung in Typo3, Hilfe beim Design von Tablets, Tricks für Photoshop und einiges mehr. Einzig für Drucktechnologen oder Printmedienverarbeiterinnen sieht die Situation etwas anders aus: Aktuell war nur der Kurs zum Thema Prozessstandard Offsetdruck gelistet, der jedoch aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfinden konnte. Hans Kern erklärt: «Kurse für Drucktechnologen und Buchbinder anzubieten, ist eine Heraus­forderung, diese Leute können in der Produktion kaum entbehrt werden. Wir haben in der Vergangenheit Kurse durchgeführt, allerdings nur für kleine Gruppen. Ebenso für Handbuchbinder. Wir planen aber, den Digitaldruck wieder ins Programm aufzunehmen.»

Alle haben Anspruch!

Die neue Vereinbarung regelt die Möglichkeit einer freien Weiterbildung zusätzlich zu dem vom GAV zugesicherten Bildungsurlaub. Laut Hans Kern ist dies jedoch noch nicht in allen Betrieben deutlich kommuniziert worden: Alle dem GAV unterstellten Berufsleute haben nun Anspruch auf kostenlosen Kursbesuch. Die Kostenbeiträge werden über den Lohn erhoben und an das Berufsamt weitergeleitet, welches diese monatlich an syndicom als Kursveranstalterin übergibt. Viscom finanziert das Kursangebot Helias mit zusätzlichen 200 Franken für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer aus einem Viscom-Betrieb.

Rege Nachfrage

Viscom, syndicom und Syna halten in der Vereinbarung zur freien Weiterbildung fest, «dass für die gute Qualität der Produkte und die persönliche und berufliche Entwicklung der Berufsleute die dauernde Weiterbildung unerlässlich ist».

Das Weiterbildungsprogramm erfreut sich reger Nachfrage. Eines der Erfolgsrezepte des Angebots ist sicherlich der hohe Praxisnutzen. «Es war schon immer unser Anspruch, den Teilnehmenden Leute aus der Praxis, Berufskollegen sozusagen, als ReferentInnen zu bieten», erklärt Hans Kern.

Der Kursbesuch steht auch arbeitslosen Personen offen. Sie können ihre Kursvorschläge dem RAV zur Bewilligung unterbreiten, welches auch für die Kosten aufkommt.

Wie geht man vor?

In einem KMU sucht man idealerweise das Gespräch mit dem oder der Personalverantwortlichen, informiert über den geplanten Kursbesuch und beantragt bezahlten Bildungsurlaub für die Kursdauer. «Mittlerweile gibt es nur noch in seltenen Fällen Diskussionen», ergänzt Hans Kern, «die meisten Arbeitgeber sind sich bewusst, dass ihr Unternehmen nur profitiert, wenn die Angestellten ihr Fachwissen vertiefen.»

In grösseren Unternehmen regelt die Betriebskommission die Angebote. Auch hier werden die in Frage kommenden Kurse mit dem oder der Vorgesetzten besprochen und über den Bildungsurlaub abgerechnet.

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