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Viscom gefährdet 1000 Arbeitsplätze!

Die Medizinmänner des Unternehmerverbands Viscom meinen, mit einer Rosskur auf dem Buckel der Beschäftigten die Schweizer Druckindustrie auf einen gesünderen wirtschaftlichen Pfad führen zu können. Nachfolgend nehmen wir ein erstes Mal Stellung zu diesen falschen und eher absurden Therapievorschlägen.

«Der kostspielige GAV muss eine zukunftsbezogene Anpassung nach unten erfahren»: Dieser Meinung ist der Unternehmerverband Viscom. Im Weiteren wird gewarnt vor einer «Ingangsetzung der Kostenspirale, die in der Branche katastrophale Beschäftigungsfolgen  auslösen würde». Mit dieser Grundhaltung steigt Viscom also in die Verhandlungen zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) der Branche GIV (grafische Industrie und Verpackungsdruck), die am 20. September beginnen. Die Gewerkschaften syndicom und Syna weisen solche Abbauforderungen zurück und fordern stattdessen zur Beruhigung der Lage die Verlängerung des aktuellen GAV ohne Abstriche und gleichzeitig mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Die 40-Stunden-Woche bedroht keine Arbeitsplätze
Die grafische Industrie ist eine Branche, die europaweit unter enormen Produktionsüberkapazitäten und tödlichem Preiskampf um jeden Auftrag leidet. Für diese Branche eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden zu fordern (und dies ohne Lohnanpassung!), ist mehr als nur einfach die falsche Therapie. Nicht die «starre 40-Stunden-Woche» bedroht Wachstum und Beschäftigung», wie es Viscom behauptet. Vielmehr tun dies finanzstarke Grossbetriebe wie Tamedia, Ringier, NZZ, Migros («Aus der Region, für die Region» …), SBB, Swisscom, die Druckaufträge mit grosser Auflage im billigeren Ausland produzieren lassen. Was Viscom ausblendet: Die Anzahl von Aufträgen wird nicht spürbar zunehmen, und auch die Auftragslage wird sich nicht merklich verbessern. Verlängerte Arbeitszeiten würden deshalb nur die Überkapazitäten vergrössern und so den Arbeitsplatzabbau beschleunigen. Eine zweistündige Arbeitszeitverlängerung gefährdet deshalb gegen 1000 Arbeitsplätze!

Im Falle der Einführung der Jahresarbeitszeit kann nach Art. 204 GAV die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 24 und 45 Stunden liegen. Während zwei Wochen pro Jahr kann es auch eine Null-Stunden-Woche geben, in weiteren zwei Wochen darf weniger als 24 Stunden gearbeitet werden. Diese grosse Flexibilisierungs-Spannweite ist aber für Viscom noch «zu rigide und muss aufgebrochen werden». Auch die Vorschrift, dass eine Betriebsvereinbarung zur Jahresarbeitszeit jährlich zu überprüfen ist (Art. 204.1 GAV), soll gestrichen werden!

Nachtzuschläge nur noch ein Taschengeld
«Im Interesse des Werkplatzes Schweiz» sollen nach Meinung von Viscom die Nachtzuschläge von 60 Prozent auf mickrige 15 Prozent pro geleistete Nachtstunde gesenkt werden (ein 10-Prozent-Zeitzuschlag für Nachtarbeit ist gesetzlich geschuldet)! Der Nachtzuschlag würde dadurch noch etwas mehr als 4 Franken pro Stunde betragen – eine Art kleines Taschengeld … Bei Sonntagsarbeit sollen sich die Beschäftigten künftig mit einem Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde zufriedengeben. Lohnverluste von mehreren hundert Franken pro Monat kümmern die Unternehmer wenig! Viscom und seine Mitgliedsfirmen verspotten dadurch alle Arbeitenden, die mit ihrer Bereitschaft zur Arbeit zu Unzeiten nicht nur ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, sondern auch darunter leiden, dass für sie die Möglichkeit, am sozialen Leben teilzunehmen, stark eingeschränkt ist.

22 Franken Mindestlohn: «realitätsfremd»?
Viscom lehnt eine Erhöhung der Minimallöhne um mindestens 200 Franken generell ab. Überhaupt soll auf deren Fixierung im GAV verzichtet werden. Im Weiteren sind für die Unternehmer Mindeststundenlöhne von 22 Franken (= 3826 Franken/ Monat) «realitätsfremd»! Die Unternehmen seien sich «ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden bewusst». Sieht soziale Verantwortung so aus? Bis heute hat sich ausser dem Zeitungsdruckbetrieb Ringier Print Adligenswil AG auch noch kein anderes Druckunternehmen am nationalen Lohngleichheitsdialog beteiligt … Mit dem propagierten radikalen Abbauprogramm stellt Viscom den sozialen Frieden in Frage. Geben wir dieser unsozialen unternehmerischen Haltung eine erste starke Antwort: mit einer grossen Beteiligung an der nationalen Kundgebung vom 22. September in Bern «Für einen starken Industrie- und Werkplatz Schweiz»

 

Hans-Peter Graf, Zentralsekretär der Branche Grafische Industrie und Verpackungsdruck

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