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Wichtige Weichenstellung trotz grosser Rückschritte

Ständerat zur Altersvorsorge 2020

Erstmals seit 20 Jahren sollen die AHV-Renten wieder deutlich verbessert werden. Mit diesem Beschluss hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats zur Altersvorsorge in einem entscheidenden Punkt verbessert. Denn die Reform darf der Bevölkerung nicht nur Opfer abverlangen. Sie muss auch sozialen Fortschritt bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen. Nur wenn für sie die Bilanz in der Endabrechnung stimmt, kann die Vorlage an der Urne bestehen. An diesem Grundsatz wird sich auch der Nationalrat orientieren müssen, wenn die Reform nicht erneut scheitern soll. Dies gilt umso mehr, als die mit den Beschlüssen des Ständerats verbundenen Einschnitte nach wie vor enorm sind:

  • Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent bedeutet für Personen im BVG-Obligatorium eine Rentenkürzung um 12 Prozent. Dieser Ausfall wird für Personen unter 50 Jahren nicht voll kompensiert. Hier muss der Nationalrat noch nachbessern.
  • Die Frauen erleiden wegen der Anhebung des Rentenalters eine Rentenkürzung: Auf ihrem Buckel werden 1.22 Milliarden Franken gespart. Dies obwohl sie in der Altersvorsorge gegenüber Männern nach wie vor benachteiligt sind und wegen tieferer Löhne und der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben viel tiefere Renten aus der zweiten Säule ansparen können. Zudem fehlen immer noch griffige Massnahmen gegen Lohnungleichheit.

Vergessen gingen im Ständerat auch die heutigen RentnerInnen. Für sie sind bislang keine Rentenverbesserungen vorgesehen. Obwohl bei vielen die heutigen Rente aus erster und zweiter Säule nicht reicht, um den "gewohnten Lebensstandard in angemessenem Weise" fortführen zu können, wie die Bundesverfassung vorschreibt. Die Rentenerhöhung muss deshalb nicht nur für neue, sondern auch für heutige RentnerInnen, wie es die SGB-Volksinitiative AHVplus verlangt.

 

Positiv an den Ständerats-Beschlüssen ist insbesondere, dass auf diverse, vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen verzichtet wird, die die AHV geschwächt statt gestärkt hätten. So stellt der Ständerat den Teuerungsausgleich nicht in Frage und will den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten erhalten bleiben.

 

Der SGB geht davon aus, dass der Ständerat seine Beratungen gemäss den Kommissionsanträgen abschliesst, und dass zudem der Nationalrat an diesen Verbesserungen festhält. Nach Bereinigung der Vorlage in den Räten wird der SGB Bilanz ziehen und seine Haltung festlegen. Wer Rentenkürzungen nicht vollständig kompensieren will, sei jedoch schon jetzt daran erinnert, dass eine solche Vorlage an der Urne wie in der Vergangenheit Schiffbruch erleiden wird. (SGB)

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