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Wie die AVE funktioniert

Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV der grafischen Industrie ist beim Staatssekretariat für Wirtschaft eingereicht. Jetzt geht die Arbeit los.

 

Erstmals werden alle dieselben Arbeitsbedingungen haben! Das SECO hat unseren Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrags der grafischen Industrie endlich erhalten. Die Erklärung soll spätestens vom 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des GAV Ende 2018 in Kraft sein. Das ist gar nicht anders möglich, da die AVE nur bestehen kann, wenn ein GAV in Kraft ist.

Das Dossier ist nun in den Händen des Staatssekretariats; dieses leitet das Verfahren mit der Veröffentlichung unseres Antrags im Bundesblatt ein.

Die Aufgabe der Gewerkschaft ist jetzt, jene Arbeitnehmenden, die ohne GAV arbeiten, über diese wichtige Neuigkeit zu informieren. Das Berufsamt der grafischen Industrie seinerseits muss das Programm zur Kontrolle der Umsetzung des GAV vorbereiten. Das Hauptziel einer Allgemeinverbindlich­erklä­rung ist ja die Kontrolle über die Anwendung von Lohnregelungen, Ferien, Arbeitszeiten usw.

Die Kontrollen werden gemäss einem festen Programm erfolgen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit von Kontrollen auf Anzeige. Eine Anzeige können sowohl Gewerkschaften als auch betroffene Arbeitnehmende einreichen. (aza)

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