Wilde Öffnungszeiten abgewehrt
Der SGB nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Entscheid des Ständerats, nicht auf eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten einzutreten. Damit trägt der Ständerat endlich dem starken Widerstand der Gewerkschaften und der Kantone Rechnung. Mit Stichentscheid wies der Präsident die Vorlage zurück.
Der Entscheid der kleinen Kammer ist vernünftig. Das Ladenöffnungszeiten-Gesetz (LadÖG) hätte den VerkäuferInnen in den bisher verschonten Kantonen schlechtere Arbeitsbedingungen gebracht. Dies in einer Tieflohnbranche mit ohnehin schwierigen Arbeitsbedingungen wie unregelmässige Dienstzeiten oder Arbeit auf Abruf. Zudem fehlt im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag – der Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute, darüber zu verhandeln.
Entscheid im Sinne der Kantone
Die Kantone haben sich ohnehin deutlich gegen ein Bundesgesetz zu den Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Mehr als die Hälfte der Kantone wäre mit dem Gesetz gezwungen gewesen, die Öffnungszeiten zu verlängern. Nicht umsonst rief SGB-Präsident Paul Rechsteiner seinen Ratskolleginnen und -kollegen den alten liberalen Grundsatz ins Gedächtnis:
«Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen.»
Aus demokratiepolitischen Überlegungen wäre es ungünstig gewesen, der Mehrheit der Kantone eine Verlängerung der Öffnungszeiten aufzuzwingen. Denn die geltenden Regelungen wurden vielerorts von den StimmbürgerInnen beschlossen, längere Öffnungszeiten explizit abgelehnt. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese neue Linie der Vernunft auch im Nationalrat durchsetzen wird. (sgb)