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Zeiterfassung: Verlage stellen sich taub

In vielen Redaktionen kennt man keine Arbeits­zeit­erfassung. Darum klagen syndicom und Impressum die Verlage beim Arbeitsinspektorat an. Mit einem GAV gäbe es andere Lösungen.

Auch die Banken wehrten sich lange gegen eine Erfassung der Arbeitszeit ihrer Angestellten. Darum zeigte der Bankpersonalverband schliesslich Goldman Sachs beim Arbeitsinspek­torat an. Mit Erfolg: per Mitte September 2014 sind die Sozialpartner der Bankbranche auf dem besten Weg zu einer vereinfachten Arbeitszeiterfassung in Fällen, wo der GAV anwendbar ist.

Verweigerung

Die Verlage wollen partout keinen GAV für die Medienschaffenden in der Deutschschweiz und im Tessin. Seit 10 Jahren verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen. Überlastung und Überstunden sind in den Redaktionen an der Tagesordnung. Darum starteten syndicom und impressum die Aktionsreihe «Jetzt schlägts 13!». Aufgrund der fehlenden, laut Gesetz aber obligatorischen Arbeitszeit­erfassung auf den Redaktionen haben wir Tamedia, Ringier und die NZZ-Gruppe wegen Vernachlässigung des obligatorischen Gesundheitsschutzes angezeigt.

Zunächst meinten die Verlage, sie könnten beim Bundesrat jammern und eine Ausnahmeregelung erwirken. Doch jetzt setzte das Arbeitsinspektorat Zürich der Tamedia eine Frist und drohte mit Bussen gegen die untätigen Führungspersonen.

Lösungsweg GAV

Am 15. September führte Tamedia deshalb Hals über Kopf eine untaugliche und komplizierte Arbeitszeiterfassung mittels ­Excel-Tabelle (!) ein. Das Gleiche blüht bei allen angezeigten Verlagen. Dabei zeigen nicht nur die Banken, sondern auch die Medienhäuser in der Romandie, wie sich gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Lösung finden liesse: Mit einem Gesamtarbeitsvertrag. Solange die Verleger darüber nicht diskutieren wollen, gehen die «Jetzt schlägts 13»-Aktionen weiter. ( red )

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