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Zeitungsverleger lehnen Branchenvereinbarung mit Medienschaffenden ab: syndicom fordert einen echten GAV für die ganze Schweiz

Der Verband Schweizer Medienverleger hat an seiner heutigen Mitgliederversammlung eine «Branchenvereinbarung über Mindestbedingungen von Medienschaffenden für die Deutschschweiz und das Tessin» abgelehnt. Die Gewerkschaft syndicom als grösste Mediengewerkschaft der Schweiz bezeichnet diesen Entscheid als ungeheuerlich. Die Vereinbarung war allerdings auch ohne Rücksprache mit syndicom erarbeitet worden und darin waren nicht einmal Mindestlöhne festgelegt.


Während fast neunzig Jahren, von 1918 bis 2004, hatten die Deutschschweizer Journalisten und Journalistinnen einen Kollektivvertrag, der ihre Arbeitsbedingungen und Löhne definierte. Auch die Verhältnisse der Freischaffenden waren in dem Abkommen geregelt, das alle paar Jahre erneuert und verbessert wurde. 2003 hat der Verband der Zeitungsverleger das Abkommen gekündigt und erklärt, es werde keinen neuen Vertrag mehr geben: Für die Festangestellten sinken seither die Reallöhne, für Freischaffende stürzen die Honorare ins Bodenlose, die Journalistinnen und Journalisten sind Sparrunden der Verleger mehr oder weniger hilflos ausgeliefert, qualifizierte Leute fliehen aus dem Beruf. Die Verleger ihrerseits haben ganz darauf verzichtet, mit ihren Sozialpartnern gemeinsam über die Zukunft des krisenhaften Mediengeschäfts nachzudenken.

Es ist höchste Zeit, dass sich die Deutschschweizer und Tessiner JournalistInnen für ihren GAV wehren, wie die Westschweizer KollegInnen dies am Aktionstag vom 29. August demonstriert haben.


Der Vorstand der Journalistinnen und Journalisten bei syndicom fordert von den Verlegern, die Gespräche mit den Sozialpartnern wieder aufzunehmen.

syndicom will sich zusammen mit impressum mit aller Kraft für einen echten GAV einsetzen: Dieser muss für die Medienschaffenden der Print- und Onlinemedien in allen Landesteilen gelten und verbindliche Mindestlöhne enthalten. Angesichts der verschärften Medienkonzentration braucht es verbindliche Regeln für die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne - sowohl in der Deutschschweiz wie in der Westschweiz und im Tessin.

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