Als Gewerkschaft Medien und Kommunikation ist für syndicom der Schutz deiner Daten ein zentrales Anliegen. Hier findest du die wichtigsten Informationen, was das neue Datenschutzgesetz, welches seit 1. September 2023 in Kraft ist, für dich als Mitglied von syndicom bedeutet.
Deine Daten sind besonders schützenswert
Gewerkschaftliche Daten zählen zu den besonders schützenswerten, da es um politische und weltanschauliche Anliegen und Tätigkeiten geht. Dies bedeutet, dass strengere Regeln für deren Bearbeitung gelten, insbesondere was eine Bekanntgabe an Dritte betrifft.
Mit dem Beitritt bei syndicom willigst du ausdrücklich in die Bearbeitung deiner Daten durch syndicom ein.
Deine Rechte
Auskunftsrecht
Du kannst bei syndicom jederzeit Auskunft über deine Daten verlangen. Diese umfasst
- die bearbeiteten Personendaten
- den Bearbeitungszweck
- die Aufbewahrungsdauer resp. die Kriterien für die Festlegung der Dauer
- die Herkunft der Daten
- sowie allfällige Empänger:innen der Daten oder deren Kategorien.
Recht auf Datenherausgabe
Du kannst von syndicom die kostenlose Herausgabe deiner Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen.
Anspruch auf Berichtigung falscher Daten
Du kannst verlangen, dass unrichtige Daten korrigiert werden.
Schutz deiner Persönlichkeit
Hält syndicom die gesetzlichen Bestimmungen bei der Bearbeitung deiner Daten nicht ein, bearbeitet diese entgegen deiner ausdrücklichen Willenserklärung und gibt Daten an unberechtigte Dritte weiter, hast du das Recht, die Datenbearbeitung zu verbieten, die Bekanntgabe an Dritte zu untersagen oder die Löschung resp. Vernichtung der Daten zu verlangen.
An wen du dich in Datenschutzangelegenheiten bei syndicom wenden kannst
- Verantwortlicher im Sinn des neuen Datenschutzgesetzes ist die Geschäftsleitung von syndicom.
- Bei Fragen und Auskünfte wende dich an privacy[at]syndicom.ch oder kontaktiere unsere Zentrale unter 058 - 817 18 18.
Damit syndicom die Richtigkeit deiner Daten gewährleisten kann, bitten wir dich, jede Änderung deiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Dies kannst du direkt über my.syndicom.ch, an info[at]syndicom.ch erledigen.
Welche Daten werden von syndicom erhoben und zu welchem Zweck?
Die wichtigsten Daten hast du bei deinem Beitritt angegeben. Neben deinen persönlichen Daten wie Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon und Mail) benötigt syndicom folgende Daten von dir:
- Lohnklasse – für die Höhe des Mitgliederbeitrags
- Arbeitgeber, Arbeitsort, Abteilung – für die Zuständigkeit der Regionalsekretär:innen resp. Unterstellung unter welchen Sektor, GAV und Sektion bei syndicom
- Beschäftigungsgrad – für die Höhe des Vollzugskostenbeitrags und dessen Rückerstattung
- Beruf – Selbständigerwerbende, insbesondere Zuständigkeit innerhalb des Sektors Medien
- in Ausbildung – für die Höhe des Mitgliederbeitrags und Unterstützungsbeiträge gemäss Reglement
- Nationalität – für die Interessensgemeinschaft (IG) Migration, Durchsetzung Lohngleichheit und Gleichstellung sowie statistische Zwecke
- Personalnummer – für den direkten Lohnabzug des Mitgliederbeitrags (nur Post und Swisscom und mit deiner vorgängigen Einwilligung)
- Geburtsdatum – zur eindeutigen Identifizierung, z. B. bei gleichen Namen, für Abschluss Coop-Rechtsschutzversicherung (volljährig)
- Geschlecht – für die Anrede, für die Umsetzung der Lohngleichheit und Gleichstellung sowie statistische Zwecke, z. B. Mitgliederzusammensetzung
- Kontonummer – für Rückerstattung Vollzugskostenbeitrag und Kosten gemäss Reglementen Rechtsschutz
Diese Auflistung ist nicht vollständig, da syndicom für die Mitgliederverwaltung zusätzliche Daten erfassen muss. So z. B. dein Ein- und Austrittsdatum, beanspruchte Dienstleistungen und Unterstützungsbeiträge, besuchte gewerkschaftliche Aus- und Weiterbildungen, Anzahl Rechtsfälle mit allfälligen Sperrfirsten, ausstehende Beiträge und Mahnungen, Tätigkeit für syndicom, Versand (z.B. magazin, Newsletter). Diese Daten sind administrativer Natur, werden aber auch für interne Statistiken und Auswertungen von politischen Aktionen verwendet.
Was muss syndicom bei der Bearbeitung beachten?
syndicom darf deine Daten nur für die für gewerkschaftliche Tätigkeiten notwendigen Zwecke bearbeiten. Die Bearbeitung muss nach den Grundsätzen von Treu und Glauben erfolgen sowie verhältnismässig sein, d.h. es werden keine Daten bearbeitet, die für die Tätigkeit von syndicom nicht notwendig sind. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den Zweck der Bearbeitung notwendig ist. Wir müssen sicherstellen, dass die Daten richtig sind und jederzeit berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden können.
Werden deine Daten an Dritte weitergegeben?
syndicom sorgt dafür, dass deine Daten nur für die gewerkschaftliche Tätigkeit verwendet und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden. Für den Versand unseres magazins, für Umfragen sowie für die auf der Webseite aufgeführten Dienstleistungsangebote arbeitet syndicom mit Dritten zusammen. Diese erhalten nur mit vorgängiger Zustimmung von dir die für den entsprechenden Zweck notwendigen Daten. syndicom stellt sicher, dass die beauftragten Dritten die erforderlichen Datenschutzbestimmungen ebenfalls gewährleisten.
Bei Besuch der syndicom-Homepage werden für statistische Zwecke Daten durch Dritte erhoben. In unserer Datenschutzerklärung findest du die entsprechenden Informationen.