Diskriminierung am Arbeitsplatz
Ich arbeite als Grafikerin in einer Werbeagentur (80 %). Seit November 2021 bin ich stolze Mutter einer Tochter. Mein Partner und ich sind uns einig, dass wir Erwerbsarbeit, Haushalt und Betreuung möglichst zu gleichen Teilen leisten. Daher wollte ich mein Arbeitspensum auf 60 % reduzieren. Mein Chef verweigerte dies und drohte an, mich zu entlassen. Gleichzeitig genehmigte er einem Arbeitskollegen, der berufsbegleitend eine Weiterbildung macht, sein Arbeitspensum um 20 % zu reduzieren. Das ist doch nicht in Ordnung?
Art. 3 Abs. 1 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz unter Berufung auf die familiäre Situation. Nach Art. 3 Abs. 2 GlG gilt dieses Verbot auch für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, wozu die gewünschte Pensumsreduktion gehört. Die Diskriminierung gegenüber Frauen am Arbeitsplatz ist nach Gleichstellungsgesetz nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch nach der Geburt verboten. Eine Frau darf nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht aufgrund der Tatsache, dass sie Mutter ist, benachteiligt werden. Ihr Arbeitgeber hat somit das Gleichstellungsgesetz missachtet.
Was kann ich da tun? Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz?
Wer von einer Diskriminierung nach Art. 3 GlG betroffen ist, kann beim Gericht beantragen, eine drohende Diskriminierung zu verbieten, eine bestehende Diskriminierung zu beseitigen oder eine Diskriminierung festzustellen, wenn sich diese weiterhin störend auswirkt. Sollte Ihr Arbeitgeber, weil Sie einen Anspruch nach GlG geltend machen, das Arbeitsverhältnis tatsächlich kündigen, stünden Ihre Chancen auf eine Entschädigung relativ gut. Ist ein Zusammenhang zwischen Mutterschaft, Ungleichbehandlung gegenüber Ihrem männlichen Kollegen und Kündigung ersichtlich, wird eine Richterin oder ein Richter diese Kündigung in Anwendung von Art. 5 Abs. 2 GlG mit hoher Wahrscheinlichkeit als missbräuchlich qualifizieren. Achtung: Auch eine missbräuchliche Kündigung entfaltet Rechtswirkung und beendet das Arbeitsverhältnis.
Meine finanzielle Situation ist aktuell etwas angespannt. Welche Kosten kommen in einem Gerichtsverfahren auf mich zu, wenn ich geltend mache, dass ich aufgrund von Mutterschaft diskriminiert werde?
Das Verfahren nach Gleichstellungsgesetz ist grundsätzlich kostenlos. Schlichtungsstellen und Gerichte erheben keine Verfahrenskosten. Für eine allfällige Rechtsvertretung fallen jedoch trotzdem auf beiden Seiten Kosten an. Beim Gerichtsverfahren ist im Gegensatz zu Schlichtungen die Kostenlosigkeit nicht mehr gegeben. Denn wer im Verfahren unterliegt, muss in der Regel die Kosten für die Rechtsvertretung beider Seiten tragen. Eine Gewerkschaft, ein Berufsverband oder eine private Rechtsschutzversicherung bieten hier oftmals Rechtshilfe an und tragen bei aussichtsreichen Fällen auch das Kostenrisiko.