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Ältere Arbeitnehmende: Mehr Schutz und weniger Diskriminierung!

Der SGB verlangt Massnahmenplan für ältere Arbeitnehmende

Die Arbeitnehmenden ab 55 Jahren, in einigen Brachen gar ab 50 Jahren, werden heute mehr entlassen als früher, sie haben es anschliessend viel schwieriger als Jüngere, wieder eine Stelle zu finden, müssen sich häufiger mit prekärer Anstellung abfinden oder benötigen dann als Ausgesteuerte Sozialhilfe, was wiederum erhebliche Verluste bei den Altersrenten zur Folge hat. All das führe dazu, so SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart, dass sich auch die noch Beschäftigten dieses Alters zunehmend über die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes Sorge machten.


Gegen diese zunehmende Ausgrenzung älterer Arbeitnehmender hat der SGB heute einen umfassenden Massnahmenplan vorgestellt. In dessen Zentrum stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner den ungenügenden Kündigungsschutz und den fehlenden Schutz vor Diskriminierung: „Wenn das Entlassungstabu bei verdienten langjährigen Mitarbeitern gefallen ist, dann muss ein wirksamer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende mit langer Betriebszugehörigkeit eingeführt werden.“ Schutzfunktion hat auch das geforderte Diskriminierungsverbot, das sowohl bei der Personalsuche gelten soll, aber auch Gleichbehandlung der Älteren bei der Stellung im Betrieb, in der Weiterbildung und Entlöhnung fordert. Zudem sollen ältere Arbeitnehmende ihre 2. Säule-Guthaben erhalten und den Rentenanspruch nicht mehr verlieren, wenn sie vor dem Rentenalter arbeitslos werden.


Unia-Co- und SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva rief ebenfalls dazu auf, die Anliegen der älteren Arbeitnehmenden endlich ernst zu nehmen. Zahlreiche Branchen wie beispielsweise das Ausbaugewerbe oder die Coiffeure sowie das Hotelgewerbe beschäftigten nur wenige ältere Arbeitnehmende. In der Textil- und Modebranche herrsche sogar ein „Jugendwahn“. Die 50- bis 59-Jährigen seien die einzige Altersgruppe gewesen, die zur Masseneinwanderungsinitiative mehrheitlich Ja gesagt habe. „Es braucht mehr, nicht weniger Schutz für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz – besonders auch für die Älteren“, erklärte Alleva. Deshalb sei es auch falsch, die Verstärkung der flankierenden Massnahmen auf die lange Bank zu schieben. (SGB)

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