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Neuer GAV für die Grafische Industrie

Die Sozialpartner – die Gewerkschaften syndicom und Syna sowie der Arbeitgeberverband viscom – haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Dieser sichert für die Jahre 2023 und 2024 stabile Arbeitsbedingungen.

Die wirtschaftliche Situation in der grafischen Industrie bleibt schwierig, gerade auch aufgrund gestiegener Papierpreise. Umso wichtiger ist es den Sozialpartnern, weiterhin gute Arbeitsbedingungen zu garantieren. Dem GAV Grafische Industrie unterstehen zirka 350 Betriebe in der ganzen Schweiz.

Im neuen GAV wurden inhaltliche Präzisierung zum Vaterschaftsurlaub und zur 42-Stundenwoche sowie redaktionelle Anpassungen vollzogen. Die materiellen Inhalte bleiben unverändert. Hierzu gehören beispielsweise die Mindestlöhne und die fünf bis sechs Wochen Ferien pro Jahr. Analog zur Bundesregelung gibt es zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Lohnfortzahlung wird zu 100% gewährt und auf Wunsch der Mitarbeitenden können zusätzlich zwei unbezahlte Wochen bezogen werden. Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche; sie kann mit einer betrieblichen Vereinbarung auf 42 Stunden erhöht werden.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Grund- und Weiterbildung bleibt ebenfalls bestehen und somit auch die Weiterführung des gemeinsamen Weiterbildungsinstituts Helias. Dieses Bildungsangebot kann von allen dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Mitarbeitenden genutzt werden. Ein Kurs pro Jahr ist gratis und kann während der Arbeitszeit besucht werden.
 

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