Zusammen die Zukunft der grafischen Branche gestalten
Die Arbeitswelt in der grafischen Industrie verändert sich seit Jahrhunderten. syndicom organisiert die Stimme der Berufstätigen. Damit Veränderungen nicht einfach über deinen Kopf hinweg entschieden werden, sondern auch die Position derer berücksichtigt wird, die tagtäglich in der Branche arbeiten.
Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen
Wie lange wir arbeiten, wie viel Ferien wir haben und wie viel wir mindestens verdienen, wird im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt. Die wirtschaftliche Situation in der grafischen Industrie bleibt unter Druck, gerade auch aufgrund gestiegener Papier- und Strompreise. Umso wichtiger ist es den Sozialpartnern, weiterhin gute und stabile Arbeitsbedingungen zu garantieren. Dem GAV Grafische Industrie unterstehen zirka 350 Betriebe in der ganzen Schweiz.
Ihr Berufsbild in Ihrem Sinn weiterentwickeln
syndicom ist zusammen mit viscom und Syna Trägerin der sechs Berufsbilder der grafischen Branche (Interactive Media Designer EFZ, Polygraf/in EFZ, Medientechnolog:in EFZ, Bindetechnolog:in EFZ , Druckausrüster:in EFZ, Printmedienpraktiker/-in EBA
Mit günstigen Weiterbildungen am Ball bleiben
Wer eine gute Ausbildung hat, ist nicht von einem Betrieb abhängig, sondern kann sich seine Arbeitgeber selber aussuchen. Nichts macht Sie als Berufsperson unabhängiger, als wenn Sie gut ausgebildet und auf dem neusten Stand der Technik sind. syndicom organisiert auf der Plattform Helias.ch eine breite Palette von Weiterbildungskursen auf Ihrem Beruf, aber auch darüber hinaus.
Der Branchenvorstand mit den Zentralsekretären

Die Dienstleistungen der Branche
Unter dem Titel «Lehrmittel zur visuellen Gestaltung» hat ein Team von Fachleuten zu den Themenbereichen «Satztechnik und Typografie» und «Bildbearbeitung» eine Serie von Fachheften geschrieben und gestaltet, teilweise liegt eine interaktive Lern-CD-ROM bei.
Einzelheiten und Bestellungen
syndicom-Mitglieder, die in einem dem GAV für die grafische Industrie unterstellten Betrieb arbeiten, müssen für die von syndicom organisierten Kurse in der «Freien Weiterbildung» keine Kurskosten bezahlen, da den Berufsleuten zur Finanzierung dieser Kurse ein monatlicher Beitrag in der Höhe von 10 Fr. vom Lohn abgezogen wird. Zum Besuch dieser Kurse gibt es das Anrecht auf Bildungsurlaub, bezahlt durch den Arbeitgeber (Art. 215 des GAV).
syndicom-Mitglieder, die nicht in einem diesem GAV unterstellten Betrieb arbeiten, können diese Kurse auch besuchen, müssen aber einen Unkostenbeitrag entrichten.