fileadmin/user_upload/Web/Website/syndicom/Header/call_branche_export.png

Contact- und Callcenter

Ohne Warteschlaufe zum Ziel

Dank dem hartnäckigen Engagement unserer Mitglieder gibt es seit 2015 einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in den Contact- und Callcentern, der Mindestlöhne, mehr Ferien und weitere Vorteile bietet. Und das für alle Arbeitnehmenden in der Branche. 2024 wurde der GAV erneuert.  

Der neue GAV gilt derzeit für Firmen, die den Verbänden contactswiss und callnet.ch angehören, beispielsweise Capita und Callpoint. Wir haben dem Bundesrat beantragt, dass auch der neue GAV für alle gelten soll. Das ist noch nicht entschieden – bis dann gilt der „alte“ GAV. 

Die Contact- und Callcenter-Branche ist ein schwieriges Umfeld – insbesondere für uns Arbeitnehmende. Vor über 10 Jahren schlossen sich einige Mitarbeitende von Capita der Gewerkschaft syndicom an und erreichten dort Diskussionen über einen GAV. Rasch wurde daraus ein GAV für die gesamte Branche, der ab 2018 allgemeinverbindlich wurde – sprich er gilt für alle Contact- und Callcenter für Dritte schweizweit! Dies streben wir auch mit dem neuen GAV an. 

Was der GAV bringt

Vom allgemeinverbindlichen GAV der Contact- und Callcenter-Branche profitieren über 4000 Angestellte schweizweit. Der neue GAV bedeutet: 

  Gesamtarbeitsvertrag Contact- und Callcenter-Branche Gesetz
Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche 45 Stunden pro Woche
Wochenende Wenn möglich zwei freie Wochenenden / Monat Keine Regelung für Samstag
Ferien Je nach Alter, bis zu 5 Wochen 4 Wochen
Homeoffice Prinzipiell möglich Keine Regelung
Mutterschaftsurlaub 16 Wochen zu 80 % Lohn 14 Wochen 80 % Lohn
Vaterschaftsurlaub 10 Tage zu 80 % 10 Tage zu 80 %
Lohnfortzahlung 730 Tage zu 80 % über Versicherung; 100% in den ersten Wochen / Monaten – dabei sind die ersten zwei Krankheitstage nicht bezahlt Im ersten Dienstjahr nur 3 Wochen
Lohnerhöhungen Garantierte jährliche Mindestlohnerhöhungen von 2024 – 2027 in den Regionen Ostschweiz, Zentralschweiz und Mittelland. Keine Regelung
Mindestlohn Mindestlöhne gemäss Region und Stufe gemäss Tabelle Keine Mindestlöhne
Diskriminierungsschutz und Lohngleichheit Speziell verankert Prinzipiell im Gesetz, aber schwache Durchsetzung
Gewerkschaftsurlaub syndicom-Mitglieder können für die Firmen- und Branchenkonferenz bezahlt freigestellt werden Keine Regelung

Werde Mitglied von syndicom und profitiere von Angeboten wie: 

  • Kostenloser Berufsrechtsschutz 
  • Bis zu 500 Franken/Jahr für Weiterbildungen 
  • Vergünstigungen bei unseren Partnern 
  • Als syndicom-Mitglied erhältst du den GAV-Beitrag von 10 bis 20 Franken im Monat, je nach Pensum, zurückerstattet 

Die wichtigsten Mitglieder-Vorteile im Überblick 

Werde jetzt syndicom-Mitglied

Damit profitierst du von unseren Dienstleistungen – und du zeigst, dass dir gute Arbeitsbedingungen wichtig sind!

Jetzt Mitglied werden

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden