Ohne Warteschlaufe zum Ziel
Dank dem hartnäckigen Engagement unserer Mitglieder gibt es seit 2015 einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in den Contact- und Callcentern, der Mindestlöhne, mehr Ferien und weitere Vorteile bietet. Und das für alle Arbeitnehmenden in der Branche. 2024 wurde der GAV erneuert.
Der neue GAV gilt derzeit für Firmen, die den Verbänden contactswiss und callnet.ch angehören, beispielsweise Capita und Callpoint. Wir haben dem Bundesrat beantragt, dass auch der neue GAV für alle gelten soll. Das ist noch nicht entschieden – bis dann gilt der „alte“ GAV.
Die Contact- und Callcenter-Branche ist ein schwieriges Umfeld – insbesondere für uns Arbeitnehmende. Vor über 10 Jahren schlossen sich einige Mitarbeitende von Capita der Gewerkschaft syndicom an und erreichten dort Diskussionen über einen GAV. Rasch wurde daraus ein GAV für die gesamte Branche, der ab 2018 allgemeinverbindlich wurde – sprich er gilt für alle Contact- und Callcenter für Dritte schweizweit! Dies streben wir auch mit dem neuen GAV an.
Was der GAV bringt
Vom allgemeinverbindlichen GAV der Contact- und Callcenter-Branche profitieren über 4000 Angestellte schweizweit. Der neue GAV bedeutet:
Gesamtarbeitsvertrag Contact- und Callcenter-Branche | Gesetz | |
Arbeitszeit | 42 Stunden pro Woche | 45 Stunden pro Woche |
Wochenende | Wenn möglich zwei freie Wochenenden / Monat | Keine Regelung für Samstag |
Ferien | Je nach Alter, bis zu 5 Wochen | 4 Wochen |
Homeoffice | Prinzipiell möglich | Keine Regelung |
Mutterschaftsurlaub | 16 Wochen zu 80 % Lohn | 14 Wochen 80 % Lohn |
Vaterschaftsurlaub | 10 Tage zu 80 % | 10 Tage zu 80 % |
Lohnfortzahlung | 730 Tage zu 80 % über Versicherung; 100% in den ersten Wochen / Monaten – dabei sind die ersten zwei Krankheitstage nicht bezahlt | Im ersten Dienstjahr nur 3 Wochen |
Lohnerhöhungen | Garantierte jährliche Mindestlohnerhöhungen von 2024 – 2027 in den Regionen Ostschweiz, Zentralschweiz und Mittelland. | Keine Regelung |
Mindestlohn | Mindestlöhne gemäss Region und Stufe gemäss Tabelle | Keine Mindestlöhne |
Diskriminierungsschutz und Lohngleichheit | Speziell verankert | Prinzipiell im Gesetz, aber schwache Durchsetzung |
Gewerkschaftsurlaub | syndicom-Mitglieder können für die Firmen- und Branchenkonferenz bezahlt freigestellt werden | Keine Regelung |
Werde Mitglied von syndicom und profitiere von Angeboten wie:
- Kostenloser Berufsrechtsschutz
- Bis zu 500 Franken/Jahr für Weiterbildungen
- Vergünstigungen bei unseren Partnern
- Als syndicom-Mitglied erhältst du den GAV-Beitrag von 10 bis 20 Franken im Monat, je nach Pensum, zurückerstattet
Die wichtigsten Mitglieder-Vorteile im Überblick