Gesamtarbeitsvertrag Grafische Industrie 2023-2024

Gesamtarbeitsverträge regeln Arbeitsverhältnisse verbindlich. Sie enthalten insbesondere Minimalbestimmungen über die Arbeitsbedingungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist also ein Schutz gegen Willkür und stärkt die Position und die Rechte der Arbeitnehmenden im Arbeitsleben. Nicht jeder und jede muss die Arbeitsbedingungen für sich allein mit dem Arbeitgeber verhandeln, sondern alle Regelungen sind kollektiv ausgehandelt. Die Sozialpartnerschaft entlastet dich und stellt dich besser.

Dank dem GAV bist du in der grafischen Industrie bessergestellt als Beschäftigte, für die nur die gesetzlichen Mindestvorschriften von Obligationenrecht und Arbeitsgesetz gelten. Dieser GAV garantiert den 13. Monatslohn, 5 bis 6 Wochen Ferien, Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, bis zu 10 bezahlte Feiertage, bezahlte Weiterbildung, Lohnfortzahlung auf 100% bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft und 10 Tage bei Vaterschaft mit 100% Lohn – und vieles mehr.

Der vorliegende, für zwei Jahre geltende, GAV ist ein «Kind der Pandemie». In der Tat war die wirtschaftliche Lage in unserer Branche zum Zeitpunkt der Gespräche mit dem Sozialpartner viscom alles andere als einfach. Aus diesem Grund wurden keine wesentlichen Änderungen an der vorherigen Version (2019–2021) vorgenommen, die aufgrund der Pandemie bereits bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Auch der neue GAV garantiert die Stabilität der Arbeitsbedingungen in einem anspruchsvollen Umfeld und führt sie weiter.

syndicom isteine demokratisch aufgebaute Organisation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und die Gewerkschaftsmitglieder bestimmen, was im Gesamtarbeitsvertrag festgeschrieben werden soll. Der GAV kann für die Zukunft auch nur gesichert und verbessert werden, wenn sich die Arbeitnehmenden ihrer Gewerkschaft anschliessen und sich gemeinsam mit syndicom für fortschrittliche Arbeitsbedingungen einsetzen. Um den nächsten GAV zu gestalten, laden wir darum bereits heute alle interessierten Kolleg:innen der grafischen Industrie ein, die die Zukunft unserer Branche in die eigenen Hände nehmen wollen.

Für Auskünfte melde dich bei deiner Vertrauensperson oder bei info[at]syndicom.ch.

Das bringt der GAV für die grafische Industrie

Mindestlohn

  • Gelernte: im 1.– 4. Berufsjahr 4200.–, ab 5. Berufsjahr 4500.– (in Buchbindereien: 3700.– bis 4500.–)
  • Ungelernte: 3800.– (in Buchbindereien 3500.–)
  • Lernende: im 1. Jahr 600.–, im 2. Jahr 800.–, im 3. Jahr 1000.–, im 4. Jahr 1400

Gesetz: Keine Mindestlöhne

13. Monatslohn

  • Obligatorisch, inklusive Schichtzulagen, auch für Lernende

Gesetz: Keine Bestimmung

Regelmässige Nachtarbeit

  • Zeitungsdruck: 40% Lohn- plus 10% Zeitzuschlag.
  • Eine Reduktion bisheriger höherer Zuschläge muss finanziell kompensiert werden.
  • Im Akzidenzdruck: 40% Lohn- plus 10% Zeitzuschlag.

Gesetz: Zeitgutschrift 10%

Sonntagsarbeit

  • Vorübergehend: 100% Lohnzuschlag
  • Regelmässig: 100% Lohnzuschlag

Gesetz:

  • Vorübergehend: 50% Lohnzuschlag
  • Regelmässig: Kein Zuschlag

Arbeitszeit

  • 40 Std. pro Woche, 42 Std. mit schriftlichem Einverständnis der Belegschaft möglich

Gesetz: 45 Stunden pro Woche

Pause

  • Bei Schicht- und Nachtarbeit wird die Pause der Arbeitszeit angerechnet

Gesetz: Pause wird angerechnet, wenn Arbeitsplatz nicht verlassen werden kann

Ferien und Feiertage

  • 5 Wochen. Ab 50 Jahren 6 Wochen. Bis zu 10 bezahlte Feiertage

Gesetz: 4 Wochen. Bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen. Nur ein bezahlter Feiertag

Mutterschaftsversicherung

  • Total 16 Wochen, 4 Wochen 100%, 12 Wochen 80% Lohnersatz

Gesetz: 14 Wochen 80% Lohnersatz

Vaterschaftsurlaub

  • 10 Tage bezahlt, zusätzlich auf Wunsch 10 Tage unbezahlt

Gesetz: Keine Bestimmung

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