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Unterstützung für Selbständige: Endlich eine Lösung für alle betroffenen Selbständigerwerbenden

Die Gewerkschaft syndicom und sechs weitere Verbände in den Medien- und Kreativbranchen begrüssen den heutigen Entscheid des Bundesrats, die Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie auf alle Selbständigerwerbenden auszuweiten.

Freischaffende und Selbständigerwerbende in den Medien- und Kreativberufen erhalten seit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stillstand kaum noch Aufträge und haben daher massive Einkommensausfälle. Gleichzeitig fallen sie bei allen bisherigen Unterstützungsangeboten mehrheitlich durch die Netze. Die heute vom Bundesrat angekündigte Hilfe löst diese Probleme endlich:

  • Selbständige mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen zwischen 10‘000 und 90‘000 Frankenerhalten Zugang zu Ergänzungsleistungen via der Erwerbsersatzordnung (EO). 
  • Die Massnahmen gelten rückwirkend ab dem 17. März und gelten vorerst für zwei Monate.

syndicom sowie die anderen Verbände der Medien- und Kreativbranchen haben sich in den letzten Wochen an Bundesrat, Bundesämter, Kantone und Gemeinden gewandt und intensiv auf eine Lösung hingewirkt. Selbständigerwerbende sollen nicht wegen der Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie ihre Berufsexistenzen verlieren und in der Sozialhilfe landen. Dementsprechend begrüssen Gewerkschaft und Verbände den heutigen Schritt des Bundesrats, mahnen aber bereits jetzt, dass die Krise am 17. Mai für die meisten Selbständigen kaum schon vorbei sein wird.

Nicht nur Nothilfe, sondern langfristige Verbesserungen sind nötig

Dass die Coronavirus-Krise so viele Selbständige in Existenznöte bringt, ist kein Zufall. Seit Jahren kämpft die Gewerkschaft syndicom dafür, die oftmals prekären Verhältnisse von Selbständigerwerbenden und Freischaffenden zu verbessern. Oft fehlt ein Schutz bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die Pandemie machte das auf einen Schlag für Gesellschaft und Politik sichtbar. Damit Selbständige in Zukunft nicht wieder von einem Hilfspaket abhängig sind, fordert syndicom daher politische Lösungen, um den Schutz dieser Arbeitenden zu verbessern. syndicom wird sich bereits in der nächsten Session politisch dafür einsetzen, dass die Selbständigen in Zukunft besser geschützt werden und die jetzt auf zwei Monate beschränkten Massnahmen falls nötig verlängert werden.

Im Namen und Auftrag der folgenden Organisationen:

Illustratorinnen und Illustratoren Schweiz, Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF, Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, Schweizerischer Werkbund SWB, Union Suisse des Photographes Professionnels USPP,  vfg –vereinigung fotografischer gestalterInnen und syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation. 

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