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Die Revision der RTVV soll den Service public der SDA und den Schutz der Privatsphäre stärken

In ihrer Stellungnahme zur Revision der RTVV hat die Gewerkschaft syndicom vor allem zwei Punkte in den Vordergrund gestellt. Einerseits soll durch die Revision der mediale Service public der SDA gestärkt werden, andererseits soll ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Privatsphäre der Medienkonsumenten gerichtet werden. Aus aktuellem Anlass haben die «Massnahmen zur Qualitätsförderung» und die damit verbundene Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Depeschenagentur eine hohe Dringlichkeit.

Angesichts des geplanten Stellenabbaus bei der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) ist es erforderlich, dass die Leistungsvereinbarung mit der sda Priorität geniesst, damit die SDA auch weiterhin ihren Auftrag im Dienste eines medialen Service public und des Informationsflusses über die Sprachgrenzen hinaus wahrnehmen kann. Kein anderes Medienunternehmen im Print- und Online-Bereich kann die mediale Grundversorgung der SDA ersetzten, die heute gleichwertig in den drei Amtssprachen angeboten wird, und dies trotz der ungleich grossen Märkte zum gleichen Tarif. Eine Leistungsvereinbarung mit der SDA muss an Bedingungen gekoppelt werden: Der Basisdienst der SDA muss weiterhin nicht gewinnorientiert geführt werden, und die SDA muss garantieren, dass die vorgesehene Unterstützung aus den Radio- und Fernsehgebühren nicht für Dividendenzahlungen und Gewinnabschöpfungen missbraucht wird.

Die MedienkonsumentInnen schützen statt ausliefern heisst Opt-in statt Opt-out.
syndicom sieht bei der zielgruppenspezifischen Werbung hohen Bedarf an Massnahmen für den Schutz der Privatsphäre der NutzerInnen. Insbesondere müssen alle Auswertungen von NutzerInnendaten durch ein Opt-in der NutzerInnen erlaubt werden, im Gegensatz zum heute oft angewandten Opt-out-Prinzip. MediennutzerInnen, die ihre Daten nicht zur Auswertung zu Werbezwecken freigeben, dürfen dadurch keine Nachteile in der Mediennutzung entstehen.

Generell ist es wünschbar, dass das BAKOM diese hier anvisierten Änderungen eng begleitet und zu einem späteren Zeitpunkt auch auswertet und publik macht.

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