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Eine wichtige Etappe zur Förderung der Medienvielfalt im Kanton Bern

Vernehmlassungsantwort zur Revision des bernischen Informationsgesetzes

Die Mediengewerkschaft syndicom begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Regierungsrat des Kantons Bern die Revision des Informationsgesetzes. Die Revision ist eine wichtige Etappe hin zur Förderung der Medienvielfalt, da sie dem Kanton eine aktivere Rolle in der Medienpolitik zuschreibt. Gleichzeitig erhofft sich die Gewerkschaft von der Berner Regierung noch mehr Weitsicht – durch die Möglichkeit einer direkten Medienförderung sowie die gesamtarbeitsvertragliche Absicherung der Arbeitsbedingungen in der Medienbranche.

Direkte Medienförderung im ganzen Kanton

syndicom teilt die Einschätzung der Berner Regierung, dass durch den Spar- und Konzentrationsprozess in der Berner Medienlandschaft und den damit verbundenen Abbau der Berichterstattung die unabhängige Meinungsbildung gefährdet ist. Dass das revidierte Gesetz eine Grundlage schafft, um die Medien im Kanton Bern finanziell zu fördern, ist deshalb zu begrüssen. Gerade bei Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA reicht die Anzahl Stellen kaum aus, um mit einer qualitativ hochstehenden und vielfältigen Berichterstattung sowohl die regionale als auch die nationale Ebene abzudecken.

Dass eine direkte Medienförderung ohne inhaltliche Einmischung in die journalistische Arbeit möglich ist, zeigt die auf Bundesebene seit Jahrzehnten gelebte Praxis des Gebührensplittings, von dem private Lokalradios und Regional-Fernsehsender mit Konzession profitieren. 

Mehr finanzielle Mittel 

Der Regierungsrat schätzt in der Vorlage, dass der Kanton Bern für Förderungsmassnahmen zugunsten der Medien und zugunsten der politischen Bildung pro Jahr zwischen 500'000 und 750'000 Franken einsetzen muss, um eine gewisse Wirkung zu entfalten. syndicom ist überzeugt, dass diese Mittel nicht ausreichen, um die Medienvielfalt sicherzustellen und die Medienkompetenz in der Bevölkerung und insbesondere bei den jungen Menschen zu erhöhen. Der jährliche Förderbetrag muss deshalb signifikant erhöht werden. 

syndicom schlägt zudem vor, einen neuen Fonds für Medienförderung einzurichten. Dabei sollen nicht nur befristete, sondern auch längerfristige Projekte unterstützt werden können. Die Mediengewerkschaft regt zudem an, die Gründung einer Stiftung zur Förderung der Medien und der Medienkompetenz zu prüfen, um gemeinsam mit anderen Akteuren die Medienvielfalt und eine hohe Qualität der Berichterstattung zu gewährleisten.

Arbeitsbedingungen für professionellen Journalismus absichern 

Die öffentliche Hand hat bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln auch sicherzustellen, dass die Gelder tatsächlich zur Erreichung der gesetzten Ziele führen. Dabei ist den Rahmenbedingungen, in denen journalistische Leistungen erbracht werden, Sorge zu tragen. Dazu gehören insbesondere die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden.  

In der Deutschschweiz und im Tessin stehen die Journalistinnen, Pressefotografen und das technische Redaktionspersonal ohne gesamtarbeitsvertragliche Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen da. Auch der einschneidende Stellenabbau der letzten 15 Jahre und die ständig verkleinerten Redaktionen haben zu problematischem Zeitstress und Lohndruck geführt. Dieses Amalgam hat gerade in den im Kanton Bern ansässigen Medien zu kollektiven Arbeitskonflikten geführt, welche auch durch den vertragslosen Zustand begünstigt wurden.  

Diejenigen Medienunternehmen, die sich um öffentliche Gelder bewerben, sollen Hand bieten für die kollektive Absicherung der Mindestarbeitsbedingungen. Mit einer GAV-Verhandlungspflicht mit den zuständigen repräsentativen Organisationen wie syndicom soll dies sichergestellt werden.
 

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