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«Rahmenverträge» ohne Wert

Gross war der Unmut Mitte Oktober, als der Chefredaktor der «Basler Zeitung» dem versammelten Team der Fotografinnen und Fotografen «Rahmenverträge» austeilte: Aus wirtschaftlichen Gründen würden Sparmassnahmen ergriffen und die bisherigen Verträge aufgelöst.

 

Die BaZ-FotografInnen könnten künftig nur noch als Freie für die Zeitung arbeiten, hiess es. Die tägliche Präsenz von Profis werde künftig halbiert, und die JournalistInnen müssten vermehrt selber Bilder aufnehmen.

Die sechs Betroffenen fanden schnell heraus, dass die «Rahmenverträge» nichts wert waren und schon gar keinen Ersatz für ihre bisherigen Anstellungen mit Pensen von 30 bis 60% bieten konnten. Denn das Papier enthielt nicht viel mehr als ein Personalblatt, in dem man – nach mehrjähriger Tätigkeit für den gleichen Verlag – nochmals die Personalien und den sozialversicherungsrechtlichen Status angeben musste, eine ausführliche Abtretung der Nutzungsrechte und eine Erklärung, dass die Tagespauschale 400 Franken brutto betrage.

 

Diese Rahmenverträge enthielten aber kein garantiertes Auftragsvolumen oder zugesichertes Pensum mehr. Damit hätte die «Basler Zeitung» als Arbeitgeberin ihre bisher fest angestellten FotografInnen in den Status von freien Mitarbeitenden versetzt, denen gegenüber keinerlei Verpflichtung auf Beschäftigung mehr bestünde, die künftig auf Abruf arbeiten müssten und jederzeit ohne Gründe ausgewechselt werden könnten. Diese neuen Rahmenverträge konnten die FotografInnen nicht unterschreiben. Darauf wurden alle entlassen – fünf von ihnen direkt mit einem Kündigungsbrief, die sechste Person befand sich in einer Kündigungssperrfrist; ihr wurde die Kündigung ebenfalls in Aussicht gestellt.

 

syndicom intervenierte mit dem Berufsverband Impressum schriftlich: Zuerst galt es zu verlangen, dass die Kündigungen korrekt als Sparmassnahme ausgewiesen werden, und die Zwischenzeugnisse einzufordern. Die Zeugnisse wurden bis Redaktionsschluss ausgestellt, beim Kündigungsgrund gab es erst einen kleinen Fortschritt. Die Forderung nach einem Sozialplan mit abfedernden Leistungen ist immer noch unerfüllt. Die BaZ steht hier in der Pflicht: Als Mitglied des Verlegerverbandes hat sie sich an die branchenüblichen Standards zu halten und auch betriebsintern eine Gleichbehandlung mit früheren Entlassenen zu gewährleisten. Kommt erschwerend dazu, dass durch diese Kündigungen gleichzeitig mehrere Pressefotografinnen und -fotografen mit ähnlichem Profil auf Arbeitssuche gehen müssen – und adäquate Stellen sind für sie heute bekanntlich eher rar.

* Stephanie Vonarburg ist Zentralsekretärin Presse und elektronische Medien.

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