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syndicom kommentiert das Gleichstellungsgesetz

Der Bund hat in seinem Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) die geplanten staatlichen Massnahmen aufgezeigt. syndicom wurde zur Vernehmlassung eingeladen. In unserem Kommentar erläutern wir, warum der Gesetzesentwurf zu wenig weit geht, und fordern weiterführende Massnahmen.

Der Bund muss in die Verantwortung treten

Der Bund soll bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung mehr Verantwortung übernehmen. Denn die tatsächliche Lohngleichheit ist noch nicht erreicht, die Lohndifferenz in der Privatwirtschaft beträgt aktuell 15,1 Prozent (Lohnstruktur­erhebung 2014). Derweil ist das freiwillige Projekt «Lohngleichheitsdialog» gescheitert: Die Zahl der teilnehmenden Unternehmen blieb deutlich unter den erhofften 100 – es waren 51. Fast die Hälfte von diesen sind zudem staatliche oder staatsnahe Betriebe. Um den bereits 35 Jahre alten Verfassungsauftrag zu erfüllen, für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn zu bezahlen, sind verpflichtende staatliche Massnahmen zwingend.

Regelmässige Lohnanalysen

syndicom erachtet es als zentral, dass regelmässig Lohnanalysen durchgeführt werden – mindestens alle drei Jahre. Bis 2020 soll diese Massnahme erstmals flächendeckend in allen Unternehmen umgesetzt werden. Dabei darf die Verantwortung nicht allein an die Unternehmen und die externen Kontrollstellen delegiert werden. Auch der Staat muss aktiv werden und die betriebsinternen Lohnkon- trollen anhand von Stichproben überprüfen.

Öffentliche Sanktionen

Weiter sollen bei Nichteinhaltung des Gesetzes – sprich bei Nichtdurchführen der Lohnkontrollen, Nichtpublizieren der Ergebnisse und bei Verzicht auf Korrektur von entdeckter Lohndiskriminierung – öffentliche Sanktionen folgen. Die Gewerkschaften müssen bei den Kontrollen einbezogen werden und in einer tripartiten Bundeskommission Einsitz nehmen. Nur dadurch wird die Transparenz gegenüber den Arbeitnehmenden und ihren Vertretungen gewährleistet. (syndicom)

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