Chronik eines angekündigten GAV
Im Juli haben die BuchhändlerInnen von syndicom die Forderungen an den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beim SBVV (Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband) platziert. Die Verhandlung zum neuen Gesamtarbeitsvertrag sind vorerst abgeschlossen, jetzt liegt ein Zwischenergebnis auf dem Tisch.

GAV-Verhandlungen bis im Herbst 2020 sistiert
Das Corona-Virus macht nicht nur dem Handel einen Strich durch die Rechnung, sondern es erschwert auch die Arbeit der PariKo (Paritätische Kommission). Darum sistiert die PariKo die GAV-Verhandlungen bis im Herbst 2020.
Seit mehr als einem Jahr verhandelt syndicom mit dem SBVV den neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten der Deutschschweizer Buchhandlungen. In diesen sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen konnten sich syndicom und der SBVV in einem ersten Zwischenresultat auf verschiedene Anpassungen verständigen. Die wichtigsten Punkte sind eine zusätzliche Lohnstufe von 4400 Franken im 8. Jahr nach der Berufslehre und verschiedene Massnahmen, um Arbeit auf Abruf einzuschränken.
Der Vorstand von syndicom hat sich bereit erklärt, die Verhandlungen aufzuschieben, bis die Pandemie abflacht und wirtschaftliche Normalität erreicht werden kann.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
- Zwei zusätzliche Ferientage für BuchhändlerInnen im Alter zwischen 21 und 40 Jahren (neu 4 Wochen und 2 Tage)
- Die Arbeitspläne müssen mindestens einen Monat vor dem Einsatz bekannt gegeben werden (bisher 2 Wochen im Voraus)
- Pro Tag dürfen Angestellte höchstens zweimal aufgeboten werden mit höchstens zwei Stunden Pause dazwischen (bisher keine Regelung)
- Die Zeitzuschläge von 50% auf Überstunden, die bisher ab 20 Uhr gewährt wurden, werden neu erst ab 23 Uhr fällig.
- Möglichkeit zur Einführung der Jahresarbeitszeit für alle Unternehmen. (Die Arbeitszeit kann bei gleichmässig verteiltem Lohn zwischen den Monaten +/- 20% variieren (max 45 Stunden pro Woche bei 100%)
- Vaterschaftsurlaub von 4 Wochen (2 bezahlt, 2 optional unbezahlt)
- Mutterschaftsurlaub neu 16 Wochen (statt 14 Wochen)
- Der GAV gilt in Zukunft auch für die Auszubildenden
- Der GAV soll in Zukunft für alle Angestellten des Buchhandels in der Deutschschweiz gelten (auch für Buchhandlungen, die nicht beim SBVV sind)
- Die Rechte für Adoptiveltern, gleichgeschlechtliche Paare und Transgender-Personen sind ausführlich beschrieben.
- Der Persönlichkeitsschutz von Angestellten ist im neuen GAV genauer beschrieben. Neu wird explizit darauf hingewiesen, dass sexuelle Belästigung und Mobbing durch Kunden, Vorgesetzte und KollegInnen verboten sind.
- Neu beschreibt der GAV die Mitwirkungsrechte der Angestellten im Detail. Das vereinfacht die Anwendung.
- Die Lohngleichheit ist im GAV festgehalten. Ebenso ist festgehalten, dass die Arbeitgebenden die Lohngleichheit gemäss Gesetz periodisch überprüfen müssen.