GAV Buchhandel

Deine Arbeit - dein GAV

GAV-Verhandlungen 2018/2019

syndicom hat letztes Jahr in sechs Deutschschweizer Städten Veranstaltungen zur Weiterentwicklung des GAV organisiert. Alle BuchhändlerInnen waren eingeladen, um über ihre Arbeitssituation zu berichten und zu analysieren, was sich über die letzten Jahre verändert hat. Sie formulierten auch, in welche Richtung sich die Branche und der GAV aus ihrer Sicht entwickeln sollte.

Aus den zusammengetragenen Anliegen hat die Branchenkonferenz vom 1. Juli 2018 eine Position formuliert.

 

An den sechs Veranstaltungen überwog an erster Stelle die Einschätzung, dass die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren zugenommen hat, zum Teil massiv. Den Hauptgrund dafür sehen die BuchhändlerInnen in der dünneren Personaldecke auf der Fläche. Die Ursachen sind Personal­abbau respektive das Nichtersetzen von Abgängen. Eine typische Konsequenz davon ist die zusätzliche Intensivierung der Arbeit durch krankheitsbedingte Ausfälle und das nötige kurzfristige Einspringen von Kolleginnen.

  • Daher hat die Branchenkonferenz die gestiegene Arbeitsbelastung als primäres Themenfeld der Anliegen der Buchhändlerinnen an den neuen GAV definiert.

Die logische Forderung aus dieser Einschätzung wäre natürlich eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Im Wissen darum, dass dies für die Buchhandlungen wohl kaum eine Option darstellt, wurden folgende alternative Vorschläge aufgestellt:

  • Eine Woche mehr Ferien
  • Kurzfristig angeordnete bzw. nicht im Arbeitsplan vorgesehene Einsätze sind mit einem Zeitzuschlag von 25% abzugelten, kurzfristige Abendeinsätze ab 19 Uhr mit 50%
  • ArbeitnehmerInnen können höchstens zwei Mal pro Tag aufgeboten werden. Einmal am Morgen und einmal am Nachmittag/Abend. Der tägliche Mindesteinsatz beträgt fünf Stunden und der Unterbruch zwischen den zwei Einsätzen soll nicht mehr als 2 Stunden betragen. (Auf Antrag der betroffenen Buchhändlerin kann eine Ausnahme erfolgen)
  • Die wöchentliche Arbeitszeit soll auf höchstens 5 Tage aufgeteilt werdenDie gesetzlichen Regelungen für zusätzliche, als Arbeitszeit geltende Pausen für Arbeitnehmende an Arbeitsplätzen ohne Tageslicht müssen auf GAV-Ebene konkretisiert und verbindlich festgehalten werden

Bei den Punkten zur Regelung kurzfristiger Arbeitseinsätze geht es nicht nur um die Entschädigung. Es geht vor allem auch darum, dass Buchhändlerinnen mit ihren teilweise flexiblen und beschwerlichen Arbeitszeiten ihre Freizeit planen können müssen. In der Branche darf sich keine Arbeit auf Abruf ausbreiten und etablieren. Da viele Ausfälle krankheitsbedingt sind, befürchten wir, dass sich die Spirale der Überbelastung mit dem vermehrten Einspringen noch stärker drehen wird, wenn hier nicht Gegenmassnahmen getroffen werden. Durch die Reduktion kurzfristiger Einsätze versprechen wir uns eine Verminderung der Arbeitsbelastung und somit auch einen Rückgang der krankheitsbedingten Ausfälle.

  • Wie die Arbeitsbelastung steht auch das Thema Löhne zuoberst auf der Prioritätenliste der BuchhändlerInnen.

Auf Basis der Ergebnisse der gemeinsam mit Ihnen durchgeführten Lohnstudie und der Schilderungen aus den Buchhandlungen streben wir an, im GAV zwei weitere Lohnstufen einzuführen. Auch den BuchhändlerInnen, die lange Jahre der Branche treu bleiben, soll so eine Lohnentwicklung garantiert und der Verbleib in der Branche attraktiver gemacht werden. Damit den Buchhandlungen das Know-how der erfahrenen BuchhändlerInnen erhalten bleibt.

  • Einführung einer Lohnstufe ab dem 7. Berufsjahr: 4400 Fr. (4200 Fr. für nicht gelernte BuchhändlerInnen)
  • Einführung einer Lohnstufe ab dem 10. Berufsjahr: 4600 Fr. (4400 Fr. für nicht gelernte BuchhändlerInnen)
  • In Buchhandlungen und Buchhandelsgruppen mit mehr als 50 Beschäftigten soll ein transparentes Lohnbandbreiten-Modell eingeführt werden, um die langfristige Lohnentwicklung für alle nachvollziehbar zu gestalten

Im Rahmen der Weiterentwicklung des GAV werden folgende Vorschläge diskutiert

  • Einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen einzuführen und den Mutterschaftsurlaub um zwei Wochen auf 16 Wochen zu verlängern.
  • Im Sinne der Partizipation und der Wertschätzung soll mindestens einmal pro Jahr ein Austausch zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft über den Geschäftsgang und die Zukunftsstrategie stattfinden, bei dem die Belegschaft ihre Ideen und Vorschläge einbringen kann
  • Die Unterstellung der Auszubildenden unter den GAV und die Festlegung von verbindlichen Lehrlingslöhnen.
  • Die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV.
  • Die Einführung von zwei Bildungstagen für alle Beschäftigten pro Jahr für berufliche oder gewerkschaftliche Weiterbildung.

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