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Buch und Medienhandel: Die Mindestlöhne werden 2022 um 1.3% erhöht

Die paritätische Kommission der Gewerkschaft syndicom und des Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verbands SBVV hat sich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 1.3% einigen können. Das ist eine Erhöhung um 50 Franken pro Monat. 

Die drei definierten Mindestlöhne in der Buchhandelsbranche berechnen sich ab 2022 folgendermassen:

Gehälter 2022 (gültig ab 1. Januar 2022)

Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende

  • im 1. Jahr nach der Berufslehre:  
    Fr. 4125.– im Monat oder Fr. 53’625.– im Jahr 
  • im 4. Jahr nach der Berufslehre:  
    Fr. 4300.– im Monat oder Fr. 55’900.– im Jahr  

Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende: 

  • 1.-3. Praxisjahr:
    Fr. 3825.– im Monat oder Fr. 49’725.– im Jahr 

Ab dem 4. Anstellungsjahr haben nicht buchhändlerisch ausgebildete Mitarbeitende Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende (1. Jahr der Berufstätigkeit nach der Lehre). 

Den beiden Verhandlungsrunden im November ging eine zusätzliche Runde bereits im Sommer voraus. Beide Seiten haben sich bemüht - nach der minimalen Erhöhung im 2020 und der Nullrunde im letzten Jahr - die Löhne in diesem Jahr tatsächlich weiterzuentwickeln. Da die Situation rund um Corona nach wie vor sehr angespannt ist, haben sich die Sozialpartner*innen darauf geeinigt, dass 0.4% der diesjährigen Lohnerhöhung mit der Teuerung vom nächsten Jahr verrechnet werden können.

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