Finanzielle Unterstützung für Mitglieder in Not

Wir lassen Sie nicht im Stich

syndicom-Mitglieder, die unverschuldet in Geldnot geraten sind, können einen Unterstützungsantrag einreichen. Mit einem einmaligen Betrag von maximal CHF 1500.– helfen wir unseren Mitgliedern, die eingetretene Krise zu lindern.

Wer kann ein Gesuch für finanzielle Leistungen bei syndicom einreichen?

  • Die Notunterstützung kann durch Bedürftige beantragt werden, die zum Zeitpunkt des Antrages seit mindestens zwei Jahren Mitglied von syndicom sind.

Welche Rahmenbedingungen gelten im Zusammenhang mit den finanziellen Unterstützungsleistungen von syndicom?

  • Unterstützungsleistungen können von Mitgliedern beantragt werden, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder besonderen Umständen unverschuldet in eine wirtschaftliche Not geraten sind. Nicht als Notsituation gelten u.a. Steuerschulden, ausstehende Alimente, Leasing-Leistungen, Sachgüter, Ferien.
     
  • Die Unterstützungsleistungen betragen maximal CHF 1500.– und erstrecken sich über die gesamte Mitgliedschaftsdauer. syndicom behält sich nach Prüfung des jeweiligen Antrages vor, lediglich Teilbeträge auszurichten.
     
  • Die Unterstützung ist nicht als Beitrag zur Schuldensanierung gedacht, sondern soll zur Linderung der Notsituation beitragen. Die konkrete Bedarfslage ist zwingend nachzuweisen.
     
  • Es besteht kein Apriori-Anspruch auf Unterstützung. Bei der Fallbeurteilung achtet syndicom insbesondere darauf, ob die Notlage plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und ob die möglichen Unterstützungsleistungen wesentlich zur Problembewältigung beitragen können. syndicom behält sich vor, ungerechtfertigte Anträge zurückzuweisen.
     
  • Ausstehende Gewerkschaftsbeiträge können mit der Unterstützung verrechnet werden.

So beantragen Sie finanzielle Unterstützung für Notlagen

  1. Laden Sie das Gesuchsformular herunter.
  2. Füllen Sie das ausgedruckte Dokument komplett aus und senden es unterzeichnet, zusammen mit allen notwendigen Unterlagen, an die auf dem Formular vermerkte Adresse.

Wichtig: Als Antragsteller*in sind Sie verantwortlich, dass alle relevanten Unterlagen zu syndicom kommen. syndicom nimmt nur dann Abklärungen vor, wenn der eingereichte Antrag vollständig ist.

syndicom prüft den Antrag innert 15 Tagen und meldet sich schriftlich bei Ihnen. Bei Rückfragen zum Antrag erlauben wir uns, Sie telefonisch zu kontaktieren.

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