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Buchhandel: Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen für 2018

1 Prozent forderte syndicom in der diesjährigen Lohnrunde im Deutschschweizer Buchhandel für 2018: als generelle Lohnerhöhung für alle und als Erhöhung der Mindestlöhne. Im Ergebnis resultierte eine Anpassung der Mindestlöhne an die Jahresteuerung von 0,7 Prozent, aber keine generelle Lohnerhöhung.

Der Gesamtarbeitsvertrag garantiert den automatischen Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen bis zu einer Jahresteuerung von 2 Prozent; im September 2017, dem für die Mindestlohnanpassung massgeblichen Monat, betrug die Jahresteuerung 0,7 Prozent. syndicom forderte deshalb in den Verhandlungen mit dem Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) Ende November, dass einerseits die Erhöhung der Mindestlöhne auf 1 Prozent aufgerundet wird und dass zudem mit einer generellen Lohnerhöhung von 1 Prozent für alle BuchhändlerInnen ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden müsste.

syndicom argumentierte für die kleine (Real-)Lohnerhöhung mit der Tatsache, dass die Löhne für langjährig in der Branche arbeitende BuchhändlerInnen in den letzten zehn Jahren stagnierten. Dies hatte die Lohnstudie im Buchhandel im Frühjahr 2017 bestätigt: 60 Prozent der UmfrageteilnehmerInnen gaben an, in den letzten drei Jahren keine Lohnerhöhung erhalten zu haben. Und erst nach dem 13. Berufsjahr liegt das Lohnniveau merklich über dem vertraglich festgelegten Mindestlohn ab dem 4. Berufsjahr. Eine Lohnentwicklung gab es praktisch nur in den ersten Berufsjahren dank der Erhöhung der GAV-Mindestlöhne.

Keine generelle Lohnerhöhung
Der SBVV lehnte die 1-Prozent-Forderungen mit Hinweis auf die sinkenden Umsätze im Buchhandel ab. Ob die Abschwächung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro in den letzten Monaten zu einer Entspannung führen werde, könne heute noch nicht gesagt werden, antwortete der SBVV auf den Hinweis von syndicom, dass seit Januar 2015 die Frankenstärke eine Begründung gegen Lohnerhöhungen gewesen sei. Auch der Kompromissvorschlag von syndicom, den Teuerungsausgleich von 0,7 Prozent auf allen Effektivlöhnen zu gewähren und nicht nur auf den Mindestlöhnen, fand mit der gleichen Argumentation wie die 1-Prozent-Forderung kein Gehör beim SBVV.

Die abgeschlossene Lohnvereinbarung für 2018 sieht somit die im GAV vorgesehene Erhöhung der Mindestlöhne um 0,7 Prozent vor auf neu: 4030 Fr. im 1. Jahr und 4200 Fr. im 4. Jahr nach der Berufslehre bzw. für KollegInnen ohne buchhändlerische Ausbildung 3730 Fr. im 1. Praxisjahrund 4030 Fr. ab dem 4. Praxisjahr vor.

Stimmt dein Lohn?
Aus der Lohnstudie lässt sich im Weiteren der Schluss ziehen, dass eine beträchtliche Zahl von KollegInnen im Buchhandel weniger als den Mindestlohn erhält. Bitte überprüfe, ob bei dir die aktuellen Mindestlöhne eingehalten werden. Wenn nicht, dann mach deine Chefin oder deinen Chef auf die geltenden Mindestlöhne aufmerksam und melde dich bei uns via buch[at]syndicom.ch.

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