Spät, aber erfolgreich – eine kleine Geschichte der AHV
Wie später bei der Mutterschaftsversicherung dauerte es überaus lange, bis in der Schweiz eine Altersversicherung eingeführt wurde. Die Vorgeschichte reicht bis ins vorletzte Jahrhundert zurück – Arbeiterbewegung und Gewerkschaften waren die Schrittmacher.
Während über 50 Jahren hatten Politiker Pläne für eine Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gewälzt. Sie entwarfen Finanzierungsmodelle und verwarfen sie wieder. Erst kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, im Jahr 1947, war es endlich soweit: Die Schweizer Männer (die Frauen durften ja noch nicht stimmen) hiessen das bedeutsame Projekt in einer Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit gut.
Ganz am Anfang hatte das nördlichen Nachbarland einen wichtigen Impuls gegeben: Im Jahr 1889 führte Deutschland unter Reichskanzler Otto von Bismarck eine öffentlich-rechtliche Altersversicherung ein. Auch in der Schweiz keimte die Diskussion auf, die Politiker kamen aber zum Schluss, dass zuerst eine Kranken- und Unfallversicherung zu schaffen sei. Die Schwierigkeiten bei deren Einführung verdrängten alle andern sozialpolitischen Fragen. «Diese Setzung der Prioritäten war sicher richtig», sagt der Basler Historiker Bernard Degen, der sich auf Schweizer Wirtschafts- und Sozialgeschichte spezialisiert hat. «Wenn jemand verunfallte oder erkrankte, erhielt er keine Unterstützung» erklärt er im Hof eines Basler Cafés, während der Wind die Aschenbecher klappern lässt.
Dieses Muster sollte sich noch ein paarmal wiederholen: Es kam immer wieder etwas dazwischen, das die AHV verzögerte: Zunächst war es der Erste Weltkrieg, in den dreissiger Jahren eine verlorene Volksabstimmung und die Wirtschaftskrise, schliesslich der Zweite Weltkrieg. Auch die direkte Demokratie hat laut Degen das Projekt verzögert: «Die politische Elite war schon früher dafür als die breite Bevölkerung.»
Bevor die AHV geschaffen wurde, arbeiteten die Menschen oft, bis sie nicht mehr konnten. Es gab 70-Jährige, 75-Jährige und sogar 80-Jährige, die noch malochten. Wenn es nicht mehr ging, versuchten sie, bei ihren Kindern unterzukommen. Für Bauern auf ihren Höfen war dies gut möglich, für Arbeiterinnen und Arbeiter in ihren engen Wohnverhältnissen dagegen kaum. Die Schaffung einer AHV gehörte deshalb zu einem Kernanliegen der Arbeiterbewegung. Es war auch eine zentrale Forderung im landesweiten Generalstreik vom November 1918. Zwar setzten sich auch freisinnige Kreise für die AHV ein, für die Durchsetzung brauchte es aber politischen Druck: «Die Arbeiterbewegung und die Gewerkschaften spielten die entscheidende Rolle», sagt Degen.
Der Druck zum Handeln wurde grösser, weil die Lebenserwartung der Menschen stieg. Pensionskassen gab es nur wenige – meist nur für höhere Angestellte. Zwar existierten soziale Institutionen wie Pro Senectute, die Bedürftige unterstützen. Die Mittel waren aber beschränkt. Wer nicht bei seiner Familie unterkam, dem blieb nur der Gang zur Fürsorge, die den Gemeinden oblag. Wie häufig in der Schweiz machten einzelne Kantone den ersten Schritt: Glarus (1916), Appenzell-Ausserrhoden (1925) und Basel-Stadt (1932) führten obligatorische Altersversicherungen ein. Warum gerade diese? «Es handelt sich um stark industrialisierte Kantone, in denen sich die Probleme am stärksten zeigten», sagt Bernard Degen. Glarus hatte eine starke Textilindustrie und als erster Kanton ein Fabrikgesetz. In Appenzell-Ausserrhoden blühte die Stickerei, in Basel die chemische Industrie. Auch in Zürich war die Diskussion weit fortgeschritten, die Einführung scheiterte aber an einer Volksabstimmung.
Den Durchbruch auf eidgenössischer Ebene brachte überraschenderweise der Zweite Weltkrieg. Im Jahr 1939 unter dem Vollmachtenregime führte der Bundesrat ohne Zustimmung des Parlaments eine Erwerbsersatzordnung (EO) ein: Wer nicht Kriegsdienst leistete und einer Arbeit nachging, musste eine Abgabe bezahlen, mit welcher die Soldaten für ihren Erwerbsausfall entschädigt wurde. Ein System zur Erhebung von Beiträgen war also vorhanden, und die EO war sehr populär, wie auf einer lesenswerte Website des Bundesamts für Sozialversicherungen zur «Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz» zu lesen ist. Mehrere kantonale Volksinitiativen und eine Volksinitiative der Gewerkschaften und der SP sprachen sich in der Folge für eine rasche Einführung einer AHV aus, der Bundesrat arbeitete in Rekordtempo eine Vorlage aus. Diese wurde am 6. Juli 1947 mit einem überwältigenden Ja-Anteil von 80 Prozent angenommen. Es war ein Jahrhundertereignis.
Wie erklärt Degen dieses wuchtige Ja? «Viele befürchteten, dass der Zweite Weltkrieg wie der Erste mit einem Landesstreik ende.» Dieser Hinweis finde sich in den Quellen immer wieder, sagt er. Es herrschte die Überzeugung, dass man etwas für den sozialen Ausgleich tun müsse. Erfolgreich war die Volksabstimmung zur AHV auch, weil sie die Pensionskassen nicht in Frage stellten. Das neue Gesetz trat am 1. Januar 1948 in Kraft.
Wirtschaftlich ging es in der Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg steil bergauf. Die Minimalrente belief sich zu Beginn nur gerade auf 40 Franken pro Monat, der Zustupf war aber sehr willkommen. Das Frauenrentenalter betrug zunächst übrigens wie das der Männer 65 Jahre und sank erst später. Zwischen 1951 und 1975 wurden die Altersrenten dann in acht Revisionen substanziell erhöht, sie stiegen von 10 Prozent einer Durchschnittslohns auf 35 Prozent. Das Gesetz zur AHV musste immer wieder revidiert werden, weil die Renten erst 1979 automatisch den Lebenshaltungskosten angepasst wurden.
Da die Beträge in gewissen Fällen immer noch nicht reichten, hatte der Bund 1965 für Bedürftige Ergänzungsleistungen eingeführt. Es war die Zeit von Hans Peter Tschudi als Bundesrat (1960 bis 1973), der das Innendepartement im legendären «Tschudi-Tempo» modernisierte. In dieser Zeit wurde die AHV zur wichtigsten Sozialversicherung der Schweiz. Und sie genoss eine grosse Popularität, wie ein Lied von Rosa Bertschin, das an den beliebten SP-Bundesrat zugesandt wurde und sich in dessen persönlicher Korrespondenz befand, zeigt. Darin dichtete die Frau, über die man leider nichts weiteres weiss, zur Melodie des Weihnachtslieds «O Tannenbaum»: «O AHV, wärst Du nicht mehr, wir würden Dich vermissen/von ‚Gottlet und von Schweinsfilet’ wär niemals keine Rede mehr/o AHV, wir wärn betrübt, s’gäb nur noch ‚Fotzelschnitten’.» 1994 verbesserte schliesslich die 10. AHV-Revision die Stellung der Frauen durch Rentensplitting und Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Seit dem Jahr 2000 stehen Sparmassnahmen im Vordergrund. Das langsamere wirtschaftliche Wachstum und die Zunahme der demographischen Alterung sind Gründe dafür. Kein Wunder, dass die weitere Ausgestaltung dieser Sozialversicherung hart umkämpft ist. Die 11. Revision scheiterte 2004 am Referendum von Gewerkschaften und Linken, sechs Jahre später erlitt ein neuer Anlauf Schiffbruch im Parlament. Die «Altersreform 2020», über die am 24. September abgestimmt wird, versucht nun erstmals, die Reform der AHV mit einer Reform der Pensionskasse zu verknüpfen: Bei ersterer werden die Renten um 70 Franken pro Monat erhöht, dafür sinkt der Umwandlungssatz bei den Pensionskassen. Historiker Bernard Degen meint dazu: «In der Finanzkrise hat man gesehen, dass Pensionskassen, welche ja auf angespartem Vorsorgekapital beruhen, auch nicht die Lösung aller Dinge sind.» Die AHV, welche auf der Umlage von der arbeitenden Bevölkerung zu den Renterinnen und Rentern basiert, hält er für bedeutend krisenfester.