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Revision des Fernmeldegesetzes: Nationalrätliche Kommission anerkennt Handlungsbedarf

Zu einer Anhörung eingeladen hat die Kommission den Verwaltungsratspräsidenten und den Geschäftsführer der Schweizerischen Depeschenagentur SDA sowie Vertreter der Mitarbeitenden und Gewerkschaften. Die Kommission anerkennt, dass die SDA eine private Firma im Besitz verschiedener Medienhäuser ist, betont aber die wichtige Funktion einer neutralen Nachrichtenagentur für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz. Sie wird die Frage einer allfälligen Leistungsvereinbarung zugunsten der konzessionierten Rundfunkveranstalter im Rahmen der Konsultation zur Revision der RTVV im April wieder aufgreifen.

Zur Anhörung ins Bundeshaus: v.l.n.r.: Urs Thalmann (Impressum), Andreas Stüdli (sda), Roland Kreuzer (syndicom), ©sda

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beantragt ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Sie bestätigt damit die Notwendigkeit, die Gesetzgebung an die technologischen Entwicklungen anzupassen und die Konsumentinnen und Konsumenten zukünftig besser vor Missbräuchen zu schützen.

Die Kommission hat sich bereits im November 2017 intensiv mit der Vorlage zur Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) befasst und dazu umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Die Gesetzesrevision will dem Wandel und der rasanten Entwicklung der Telekommunikation Rechnung tragen, Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten gewährleisten und die Benutzerinnen und Benutzer besser vor Missbräuchen schützen. Die Kommission sieht diesbezüglich Handlungsbedarf und beantragt daher ihrem Rat mit 18 zu 6 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Meinung, dass die Gesetzgebung an die technologischen Entwicklungen und Gegebenheiten sowie an den rasanten Wandel des Fernmeldemarktes anzupassen ist. Ausserdem sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit getätigte Investitionen in Infrastrukturen auch in Zukunft sichergestellt und Innovationen gefördert werden. Eine Minderheit sieht keinen Handlungsbedarf und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass der Schweizer Markt funktioniert, der Wettbewerb spielt und der Vergleich mit dem Ausland bestätigt, dass die geltende Gesetzgebung mehr als ausreichend ist, die bisherige Vorreiterrolle der Schweiz weiterhin zu gewährleisten. Die Detailberatung wird im März aufgenommen.

Ausserdem hat die Kommission vier parlamentarische Initiativen vorgeprüft, welche die Thematik des Fernmeldegesetzes betreffen. Sie hat sich mit zwei Initiativen von Nationalrat Nantermod befasst, die verlangen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit Telefonterror gezielter bekämpft werden kann. Die Kommission hat den beiden Initiativen, Nantermod. Telefonterror. Bestrafung der Profiteure (16.490) und Nantermod. Telefonterror. Für wirksame Strafen (16.491), mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Mit 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge gegeben, hat die Kommission der Initiative Schneider-Schneiter. Tschüss Roaming-Insel Schweiz. Abschaffung zur Sicherung des Wirtschafts-, Handels- und Tourismusstandortes Schweiz (17.457), die fordert, dass die Roaming-Kosten von Anbietern gegenseitig nur kostenbasiert und den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern ausschliesslich mit einer maximalen Preismarge verrechnet werden dürfen. Ausserdem hat die Kommission mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auch der Initiative Bigler. Für ein leistungsfähiges und wettbewerbsförderndes öffentliches Telefonverzeichnis (17.420) Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass der Eintrag in das Telefonverzeichnis für Abonnentinnen und Abonnenten und die fünf ersten gemeinsamen Nutzerinnen und Nutzer des gleichen Adressierungselements kostenlos ist. Die Kommission unterstützt die Stossrichtung aller vier Initiativen, ist aber der Meinung, dass sie in der zweiten Phase in die Revision des Fernmeldegesetzes integriert werden sollen.

Ausserdem hat sich die KVF mit der Umsetzung der Initiative des Kantons Tessin Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (16.306) befasst. Sie hat einstimmig entschieden, die Behandlung der Initiative in der Kommission zu sistieren, bis die Beratung der FMG-Revision abgeschlossen ist.

Zu einer Anhörung eingeladen hat die Kommission den Verwaltungsratspräsidenten und den Geschäftsführer der Schweizerischen Depeschenagentur SDA sowie Vertreter der Mitarbeitenden und Gewerkschaften. Die Kommission anerkennt, dass die SDA eine private Firma im Besitz verschiedener Medienhäuser ist, betont aber die wichtige Funktion einer neutralen Nachrichtenagentur für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz. Sie wird die Frage einer allfälligen Leistungsvereinbarung zugunsten der konzessionierten Rundfunkveranstalter im Rahmen der Konsultation zur Revision der RTVV im April wieder aufgreifen.

Eine Aussprache geführt hat die Kommission zu den neuen Doppelstock-Fernverkehrszügen der Firma Bombardier für die SBB. Mit Rücksicht auf das laufende Gerichtsverfahren enthält sich die Kommission einer politischen Stellungnahme, erwartet aber von allen Beteiligten zusätzliche Anstrengungen, um eine Lösung im Interesse aller Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs, also auch der Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, zu finden.

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