Aktuell

Ladenöffnungszeiten

Angriffe auf Ladenöffnungszeiten sind Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz für alle!

In Bern, St. Gallen und in Zürich setzt sich syndicom gegenwärtig zusammen mit anderen Gewerkschaften dagegen ein, die Ladenöffnungszeiten auszuweiten. In St. Gallen sammeln wir Unterschriften für eine Initiative, welche dem Stadtrat die Kompetenz entziehen soll, eigenmächtig über Ladenöffnungszeiten zu entscheiden. In Zürich verfasste syndicom einen offenen Brief und einen Vorstoss im städtischen Gemeinderat, um gegen den zusätzlichen Verkaufstag am Sonntag nach Weihnachten zu protestieren und in Bern kam das Referendum gegen die Verdopplung der Sonntagsverkaufe zustande.

Zum einen geht es uns darum, die Gesundheit der Arbeitnehmenden im Detailhandel durch Ruhezeiten genügend zu schützen und es allen Angestellten zu ermöglichen, ihr soziales Leben frei zu gestalten. Dazu gehört, dass sie auch zur gleichen Zeit wie ihre Freunde und Familien frei haben. 

Zum anderen geht es darum, dass die bürgerlichen Parteien und insbesondere die FDP und SVP bestrebt sind, das Arbeitsgesetz zu liberalisieren und den Arbeitnehmer*innenschutz aufzuweichen. Politisch wäre es unmöglich, das Arbeitsgesetzt mittels einer Initiative oder einer Gesetzesrevision zu verschlechtern, denn solche Vorhaben sind in der Vergangenheit am Stimmvolk gescheitert. Darum haben die Bürgerlichen eine Salamitaktik gewählt, die Scheibchenweise dazu führt, dass immer länger konsumiert und verkauft werden darf. Seit 2012 wehrt sich syndicom zusammen mit anderen Gewerkschaften, Parteien und Organisationen gegen diese Salamitaktik.

Stadt St. Gallen 

Während des Lockdowns hat der Stadtrat (Exekutive) in St. Gallen eigenmächtig entschieden, die Ladenöffnungszeiten in den neugezogenen Tourismuszonen der Stadt auszuweiten. Und zwar sollen die Geschäfte montags bis samstags bis 20 Uhr und sonntags von 10-17 Uhr geöffnet sein. Diese massive Liberalisierung wird nun von den Gewerkschaften und linken Parteien in St. Gallen mittels einer Initiative bekämpft. Die Initiative soll dem Stadtrat die Kompetenz entziehen, über die Ladenöffnungszeiten zu entscheiden. Sollte die Initiative angenommen werden, wird das Parlament künftig über die Ladenöffnungszeiten entscheiden. Wer in der Stadt St. Gallen lebt und stimmberechtigt ist, kann die Initiative gleich hier unterschreiben.

Stadt Zürich 

syndicom hat kürzlich einen offenen Brief an die Stadträtin Karin Rykart verfasst, da sie im November den Antrag der Cityvereinigung auf einen zusätzlichen Verkaufssonntag im Dezember durchgewinkt hat. Der unglückliche Termin dieses Sonntagsverkaufs ist der Sonntag nach Weihnachten, der 27. Dezember. Besonders bitter ist, dass es sich um die ersten drei freien Weihnachtstage seit fünf Jahren handelt. Auf diese freien Tage haben sich viele Angestellte im Detailhandel sehr gefreut. Der syndicom-Sekretär und SP-Gemeinderat Marco Geissbühler hat unseren offenen Brief im Gemeinderat der Stadt Zürich in einer persönlichen Botschaft verlesen und ein Vorstoss eingereicht, welcher dem Stadtrat vorschreibt, dass er die Sozialpartner*innen in Zukunft zuerst anhören muss, bevor er über solche Gesuche entscheidet. SP, Grüne, AL und die EVP unterstützen das Postulat, so dass wir dafür eine satte Mehrheit erwarten können.

Stadt Bern 

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der Juni-Session 2020 zu den zwei bestehenden Sonntagsverkauf-Tagen zwei weitere bewilligt. Dagegen haben die Gewerkschaften sofort das Referendum ergriffen. Dieses Referendum ist nun mit einer überwältigenden Anzahl von 17‘730 Unterschriften zustande gekommen. Die Stimmbevölkerung des Kantons Bern kann am 7. März 2021 über die Vorlage abstimmen.



Neues Lohnbeiblatt - Ernüchternde Lohnverhandlungen

3% Lohneinbussen im Buchhandel

3% Lohneinbussen im Buchhandel

Leider ändert sich an den Löhnen für das nächste Jahr nichts, obwohl die Lohneinbussen der Buchhandelsangestellten durch die Kurzarbeit 2020 bei ca. 3% liegen. Das ist mehr als der kumulierte Umsatzeinbruch der Branche, der sich dieses Jahr bisher bei -1.8% bewegt. Zudem fallen bei Buchhändler*innen, die auch nach dem Lockdown noch Kurzarbeit leisteten, die Lohneinbussen noch höher aus.

Mit bis zu 20% Lohneinbussen während des Lockdowns und weiteren Einbussen während der Kurzarbeit danach, haben die Buchhändlerinnen einen essenziellen Teil zum Überstehen des Lockdowns im Frühling beigetragen. 

Positives Signal versäumt

Die Paritätische Kommission hat es versäumt, hier ein wichtiges Signal an die Angestellten der ganzen Buch-Branche zu senden. 
Da sich der neue Gesamtarbeitsvertrag, den die Paritätische Kommission letztes Jahr verhandelt hat, pandemiebedingt verzögert, warten wir zudem weiterhin auf die im letzten Jahr vereinbarte Lohnentwicklung.

Die zusätzliche Lohnstufe von 4'400 Franken pro Monat für Angestellte im achten Jahr nach der Ausbildung ist die wichtige Erneuerung bei den Löhnen im Buchhandel der letzten 20 Jahre.   

Weiterhin keine Reallohnerhöhungen im Buchhandel

So warten wir inzwischen 13 Jahre auf eine kollektive Erhöhung der Reallöhne in der Branche. Einzig die Mindestlöhne wurden jeweils automatisch der Teuerung angeglichen, so, wie es der Gesamtarbeitsvertrag der Branche vorsieht. Die Kosten für das alltägliche Leben, Krankenkassen, Mieten etc. sind aber in der gleichen Zeit zum Teil stark gestiegen. Wir sind beunruhigt über diese Entwicklung und enttäuscht über die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber*innen.

Die Branche muss sich nun als Ganzes überlegen, wie sie verhindern will, dass die Löhne weiter stagnieren und die Branche dadurch an Attraktivität für ihre Angestellten verliert. Denn es wird immer offensichtlicher, dass ein Buchhändler*innen-Lohn bedeutet, das eigene Leben in einer prekären finanziellen Lage führen zu müssen.

Bei Fragen zu Gesamtarbeitsvertrag, Mindestlöhnen oder zur Berechnung der Stundenlöhne: Tel. 058 817 18 18 oder info[at]syndicom.ch.

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