Nach der Übernahme von Quickmail und Quickpac durch Planzer haben die Sozialpartner sofort Gespräche aufgenommen, um die Mitarbeitenden im Monatslohn von Quickpac Planzer in den geltenden GAV "Planzer Paket" (KEP) zu integrieren. Diese Integration wird je nach Standort schrittweise erfolgen.
Durch die Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern von Planzer KEP – dem Personalverband transfair und der Gewerkschaft syndicom – werden die Mitarbeitenden von Quickpac Planzer dem GAV (Gesamtarbeitsvertrag) "Planzer Paket" unterstellt.
Die vollumfängliche Unterstellung der Mitarbeitenden im Monatslohn unter den GAV bedeutet konkret, dass die Regelungen von Planzer angewendet werden.
- "Qualitätsbonus" bei guter Arbeit
- Ein 13. Monatslohn ab dem Kalenderjahr, in welchem das 3. Anstellungsjahr erreicht wird
- Eine Arbeitswoche von 44 Stunden
- Keine Karenztage ohne Lohn im Krankheitsfall.
- Keine systematischen Lohnabzüge mehr im Schadensfall (Unfall)
Auch für die Mitarbeitenden im Stundenlohn gilt der GAV. Es gibt jedoch Abweichungen bei den Bestimmungen zum 13. Monatslohn, dem Feiertagszuschlag sowie bezüglich dem Spesenreglement von "Planzer Paket". Der Grund dafür: In den Stundenlöhnen von Quickpac von 24 bzw. 26 Franken sind der Feiertagszuschlag und ein allfälliger Zuschlag für den 13. Monatslohn bereits enthalten.
GAV bringt besseren Schutz für die Arbeitnehmenden
Der GAV ist das konkrete Ergebnis der Sozialpartnerschaft, das die Arbeitsbedingungen des unterstellten Personals spürbar verbessert. Seine Einführung ist jedoch mit Kosten verbunden (siehe Box unten): Alle unterstellten Mitarbeitenden zahlen 0,2% ihres Lohns als Beitrag an die Vollzugskosten. Den Mitgliedern der Arbeitnehmerverbände von Planzer KEP werden diese Kosten erstattet.