Die Velokurierdienste in der Schweiz können auf eine dreissigjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken. 1988 wurde das erste Velokurierunternehmen in Luzern gegründet, und bald darauf waren in jeder grösseren Schweizer Stadt die rasenden Fahrräder anzutreffen.
Die Dienstleistung ist überall eine ähnliche, aber die Organisationsformen decken die ganze Vielfalt der Unternehmensformen ab – Vereine, Genossenschaften, Aktiengesellschaften. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie nach der Revision des Postgesetzes 2013 verpflichtet waren, einen sozialpartnerschaftlichen Dialog zu starten. Nach einem anfänglichen Abtasten entstand ein sehr konstruktiver Prozess, an dessen Ende nun der unterschriftsreife Gesamtarbeitsvertrag (GAV) steht.
Dafür war es auch höchste Zeit. Denn die Branche ist mit den Herausforderungen der Digitalisierung ganz direkt konfrontiert. Die Besteller, Hersteller und Lieferanten werden über digitale Plattformen koordiniert. Das wird realistischer Weise die Zukunft sein. Konkurrenten versuchen den Markt mit zweifelhaften Methoden zu erobern, sie beschäftigen Scheinselbstständige oder zwingen ihre Angestellten zu Arbeit auf Abruf.
Jetzt stellt sich die Frage, in welchem Rahmen diese Arbeit stattfindet. Ein Blick nach Deutschland zeigt: Ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind bei den Kurierfirmen Foodora und Deliveroo bereits an der Tagesordnung. Hinter diesen Firmen stehen globale Milliardenkonzerne, die gerade dabei sind, die ganze Branche auf den Kopf zu stellen. Der Preis- und Lohnspirale gegen unten können die Schweizer Velokuriere mit einer fortschrittlichen Sozialpartnerschaft entgegenwirken. Mit dem GAV-Abschluss zeigen die Sozialpartner, dass Digitalisierung auch anders aussehen kann und dass der technologische Fortschritt nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden gehen muss, sondern zum Nutzen aller gestaltet werden kann.
Velokuriere, die unter den GAV fallen, profitieren neu von einem Mindestlohn, klar geregelten Nacht- und Sonntagszuschlägen, neu vereinbarten Arbeitszeiten, Lohnfortzahlungen bei Krankheit und vielem mehr, das auch in klassischen Gesamtarbeitsverträgen zu finden ist. Dabei wird aber genügend Spielraum für die jeweiligen Eigenheiten der einzelnen Velokurierdienste gelassen.
Nächstes Ziel von syndicom und dem Arbeitgeberverband swissmessengerlogistics ist die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Dafür bestehen gute Chancen, solange die Velokuriere den Markt noch weitgehend alleine bestreiten. Konkurrenzanbieter wie notime haben noch eine sehr geringe Marktabdeckung. Sollten aber auch in der Schweiz internationale Konzerne in den Markt einsteigen, dürfte es bald eng werden. Umso wichtiger werden der GAV und dessen Allgemeinverbindlichkeit sein.
David Roth