Meine Arbeit. Unser GAV.
Der GAV der Post ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Er gilt für die Konzerneinheiten Logistik-Services, Kommunikations-Services, PostNetz und PostFinance. Der GAV sichert die Arbeitsbedingungen und verbessert somit auch die Lebensqualität der Post-Angestellten. Der GAV gilt für alle Post-Angestellten, unabhängig, ob Voll- oder Teilzeit, temporär oder langjährig, ob alt oder jung. Dank dem GAV 2021 wird die Arbeit bei der Post moderner und familienfreundlicher.
Die 10 wichtigsten Verbesserungen
Für viele Anliegen der Post-Angestellten bringt der neue GAV konkrete Lösungen. Er verbessert die Arbeits- und Lebenssituation der Angestellten merklich.
Und sonst so? Haben wir im GAV bereits viele Dinge geregelt:
- Bezahlte Kurzpause
- 42 Arbeitsstunden/Woche (Gesetz: 50 Stunden)
- 6 bis 7 Wochen Ferien (Gesetz 4 Wochen)
- 18 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 100% Lohn (Gesetz: 14 Wochen, 80%)