GAV der Netzinfrastruktur-Branche für allgemeinverbindlich erklärt
Während der letzten Jahre haben wir uns gemeinsam mit den beiden Arbeitgeberverbänden, der Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK) und dem Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) für die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Netzinfrastruktur-Branche engagiert. Per 1. Oktober 2018 gilt dieser nun als allgemeinverbindlich und bildet damit einen verbindlichen Rahmen für den Arbeitnehmendenschutz von welchem über 2500 Angestellte profitieren.
Ein wichtiger Schritt in einer wachsenden Branche
Neben allen anderen Branchen des Baunebengewerbes, das unterdessen beinahe komplett durch allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge reglementiert wird, wird nun endlich auch der GAV der Netzinfrastruktur-Branche allgemein verbindlich erklärt. Die Branche hat diesen Entscheid in Anbetracht der Millionenaufträge, die aktuell und in den nächsten Jahren zu erwarten sind, schon lange erwartet, um mit der ausländischen Konkurrenz weiterhin mitbieten zu können. Mit der Allgemeinverbindlichkeit für die Netzinfrastruktur-Branche wird eine gewichtige Lücke im Netzwerk der allgemeinverbindlichen GAVs geschlossen, die rasch zu einer spürbaren Stabilisierung der Markt- und der Arbeitsbedingungen führen wird.
Wer profitiert von der AVE?
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird der Geltungsbereich des GAV über die Verbandsfirmen hinaus auch auf alle temporär in unterstellte Firmen vermittelte Mitarbeitende und auf ausländische Dienstleister ausgeweitet. Neben ausländischen Firmen, die in der Schweiz durch ihre eigenen Einsatzteams Netzinfrastrukturtätigkeiten ausführen wollen, werden mit diesem Entscheid auch ausländische Entsandte dem GAV unterstellt, die sich bei Schweizer Netzinfrastrukturfirmen bis maximal 90 Tage anstellen lassen können.