Grosse Kälte - kurzes Aufwärmen
Wer bei grosser Kälte im Freien arbeitet, muss sich speziell schützen und gelegentlich aufwärmen können. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist für die Einhaltung klarer Regeln verantwortlich.
Aufwärmzeit
Bei einer Temperatur von –10°C muss man sich spätestens nach 1.5 Stunden mindestens 15 Minuten lang (bezahlt!) in einem behaglich geheizten Raum aufwärmen können. Das kann eine Poststelle oder ein Restaurant sein. Während der Aufwärmzeit sollte es möglich sein, Kleider und Schuhe auszuziehen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sollte warme Getränke bereitstellen oder bezahlen. Wie lange diese Aufwärmzeit jeweils sein soll, ist in der Tabelle «Aufwärmzeit» aufgeführt. Wichtig: Der Weg zum Aufwärmort hin und zurück gilt als bezahlte Arbeitszeitt. Pausen sollen nach Möglichkeit während dem Aufwärmen bezogen werden, sofern nicht andere Arbeiten erledigt werden können.
Gefühlte Temperatur bei Wind
Je stärker der Wind bläst, umso grösser ist die Auskühlung des Körpers (Tabelle «Gefühlte Temperatur»). Je nach Windgeschwindigkeit muss bei der Bemessung der Aufwärmzeit die gefühlte Temperaturberücksichtigt werden.