Lohn-ABC

Manche Leute glauben, GAV-Verhandlungen seien Lohnverhandlungen. Das stimmt jedoch nur bedingt: Der GAV regelt allgemeines rund um deinen Lohn. Lohnverhandlungen sind jedoch nochmals eine eigene Kategorie. Hier erfährst du alles rund ums Thema Lohn bei der Post.

 

Wie wird dein Lohn festgelegt? Gibt es einen 13. Monatslohn? Lohnregionen, Funktionsstufen, die Lohnbänder, deren Ober- und Untergrenze – mit anderen Worten der Mindestlohn – werden im GAV verhandelt und definiert. Auch die Lohnsystematik der Arbeitgeberin ist ein Thema für die Gewerkschaft: Intransparenz und kleine Ungerechtigkeiten haben wir mit euch zusammen Stück für Stück abgeschafft. Und wir bleiben dran.

Lohnverhandlungen

Der GAV garantiert jährliche Lohnverhandlungen. Einen Anspruch auf Lohnverhandlungen schreibt kein Gesetz vor, es ist also eine Errungenschaft der Gewerkschaft. Diese Bestimmung gewährleistet, dass syndicom eure Lohnerhöhungen jedes Jahr auf Neue aushandeln kann. Ohne sie müsste jede*r selbst verhandeln. Doch der Einzelne ist nie so stark wie ein Ganzes. Kollektive Lohnverhandlungen sind deshalb die wirksamste Lösung: Sie bringen Ergebnisse, von denen alle profitieren – sogenannte generelle Lohnerhöhungen.

Kleines Lohn-ABC

Pro Funktionsstufe wird bei der Post ein «Lohnband» festgelegt (Art. 2.19.2 des GAV). Die Saläre jedes Lohnbandes befinden sich in einer Bandbreite, oder anders gesagt innerhalb einer Ober- und Untergrenze. Die Lohnbänder sind im GAV einsehbar: Artikel 7.1.1

Bezeichnet die Entwicklung der Nominal- oder Reallöhne über die Zeit.

Wird jährlich kollektiv zwischen syndicom und der Post verhandelt. Von «generellen Lohnerhöhungen» profitieren alle, über «individuelle Lohnerhöhungen» bestimmen die Vorgesetzten. syndicom hat jedoch durchgesetzt, dass auch bei individuellen Lohnerhöhungen klare Rahmenbedingungen gelten: Je tiefer der Lohn im Lohnband, desto höher die Lohnerhöhung (siehe auch: «Lohnmatrix»).

Bei der Anstellung wird der Lohn festgelegt auf Grundlage von Funktion, Berufserfahrung und Arbeitsmarksituation. Der Lohn bemisst sich nach Funktion, Leistung und Erfahrung und befindet sich im funktionsgemässen Lohnband. (Art. 2.19.2 des GAV)

Dank dem GAV geht die Post aktiv vor gegen nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern (Art. 2.27 GAV). Die Post hat eine neutrale und anonyme Meldestelle (Postcourage) für die Überprüfung von Lohnunterschieden eingerichtet. Dort kann jede*r einen Verdacht melden. Die Post ist verpflichtet, bereits bei Stellenausschreibungen für Lohntransparenz sorgen.

Lohnmassnahme nennen die Sozialpartner das Verhandlungsergebnis einer Lohnrunde. Die Lohnmassnahmen meinen das Gesamtpaket an Lohnerhöhungen (ob generell oder individuell) oder sonstigen Leistungen (beispielsweise Einmalzahlungen, zusätzliche Ferientage, Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse, o.ä.), auf die sich die Sozialpartner einigen.

Von syndicom nach jeder Lohnrunde für die Mitglieder aufbereitetes, elektronisches Instrument zur Berechnung Lohnerhöhung. Der Lohnrechner ist auch ein Kontrollinstrument von syndicom, um die Lohnmassnahmen zu überprüfen.

 

Bei der Festlegung der Lohnbänder werden regionale Unterschiede in Bezug auf die Arbeitsmarktsituation mitberücksichtigt. Die Post hat vier Lohnregionen definiert: nachzulesen im Anhang 3 des GAV.

So wird die – meist im Frühjahr stattfindende – jährliche Verhandlungsrunde genannt, anlässlich derer sich syndicom mit den Post-Verantwortlichen trifft, um die Lohnerhöhungen auszuhandeln.

Als Lohnsumme wird die Gesamtheit aller Lohnkosten benennt, die ein Betrieb aufbringen muss.

Für jede Funktionsstufe existiert pro Region ein «Lohnband», innerhalb dessen alle Löhne liegen müssen. (Artikel 2.19.2 im GAV)

Der GAV garantiert jährliche Lohnverhandlungen. Einen Anspruch auf Lohnverhandlungen schreibt kein Gesetz vor, es ist also eine Errungenschaft der Gewerkschaft. Diese Bestimmung gewährleistet, dass syndicom eure Lohnerhöhungen jedes Jahr auf Neue aushandeln kann. Ohne sie müsste jede*r selbst verhandeln. Doch der Einzelne ist nie so stark wie ein Ganzes. Kollektive Lohnverhandlungen sind deshalb die wirksamste Lösung: Sie bringen Ergebnisse, von denen alle profitieren – sogenannte generelle Lohnerhöhungen. (Artikel 3.1 im Dach-GAV)

Der GAV definiert den tiefsten Lohn, den das Unternehmen bezahlt und nicht unterschritten werden darf. (Anhang 3 des GAV)

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