Manche Leute glauben, GAV-Verhandlungen seien Lohnverhandlungen. Das stimmt jedoch nur bedingt: Der GAV regelt allgemeines rund um deinen Lohn. Lohnverhandlungen sind jedoch nochmals eine eigene Kategorie. Hier erfährst du alles rund ums Thema Lohn bei der Post.
Wie wird dein Lohn festgelegt? Gibt es einen 13. Monatslohn? Lohnregionen, Funktionsstufen, die Lohnbänder, deren Ober- und Untergrenze – mit anderen Worten der Mindestlohn – werden im GAV verhandelt und definiert. Auch die Lohnsystematik der Arbeitgeberin ist ein Thema für die Gewerkschaft: Intransparenz und kleine Ungerechtigkeiten haben wir mit euch zusammen Stück für Stück abgeschafft. Und wir bleiben dran.
Lohnverhandlungen
Der GAV garantiert jährliche Lohnverhandlungen. Einen Anspruch auf Lohnverhandlungen schreibt kein Gesetz vor, es ist also eine Errungenschaft der Gewerkschaft. Diese Bestimmung gewährleistet, dass syndicom eure Lohnerhöhungen jedes Jahr auf Neue aushandeln kann. Ohne sie müsste jede*r selbst verhandeln. Doch der Einzelne ist nie so stark wie ein Ganzes. Kollektive Lohnverhandlungen sind deshalb die wirksamste Lösung: Sie bringen Ergebnisse, von denen alle profitieren – sogenannte generelle Lohnerhöhungen.
Kleines Lohn-ABC
Wird jährlich kollektiv zwischen syndicom und der Post verhandelt. Von «generellen Lohnerhöhungen» profitieren alle, über «individuelle Lohnerhöhungen» bestimmen die Vorgesetzten. syndicom hat jedoch durchgesetzt, dass auch bei individuellen Lohnerhöhungen klare Rahmenbedingungen gelten: Je tiefer der Lohn im Lohnband, desto höher die Lohnerhöhung (siehe auch: «Lohnmatrix»).
Dank dem GAV geht die Post aktiv vor gegen nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern (Art. 2.27 GAV). Die Post hat eine neutrale und anonyme Meldestelle (Postcourage) für die Überprüfung von Lohnunterschieden eingerichtet. Dort kann jede*r einen Verdacht melden. Die Post ist verpflichtet, bereits bei Stellenausschreibungen für Lohntransparenz sorgen.
Lohnmassnahme nennen die Sozialpartner das Verhandlungsergebnis einer Lohnrunde. Die Lohnmassnahmen meinen das Gesamtpaket an Lohnerhöhungen (ob generell oder individuell) oder sonstigen Leistungen (beispielsweise Einmalzahlungen, zusätzliche Ferientage, Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse, o.ä.), auf die sich die Sozialpartner einigen.
Der GAV garantiert jährliche Lohnverhandlungen. Einen Anspruch auf Lohnverhandlungen schreibt kein Gesetz vor, es ist also eine Errungenschaft der Gewerkschaft. Diese Bestimmung gewährleistet, dass syndicom eure Lohnerhöhungen jedes Jahr auf Neue aushandeln kann. Ohne sie müsste jede*r selbst verhandeln. Doch der Einzelne ist nie so stark wie ein Ganzes. Kollektive Lohnverhandlungen sind deshalb die wirksamste Lösung: Sie bringen Ergebnisse, von denen alle profitieren – sogenannte generelle Lohnerhöhungen. (Artikel 3.1 im Dach-GAV)