10 Tipps

10 Tipps für den fairen Umgang zwischen Redaktionen und Freien

Die 10 Tipps basieren auf den 11 Regeln für den Umgang zwischen Redaktionen und Freien, die 2001 vom Verband Schweizer Medien zusammen mit syndicom und impressum verabschiedet wurden.


Die Kommission der Freien von syndicom hat die 11 Regeln überarbeitet und an den heutigen Arbeitsalltag angepasst. Sie empfiehlt die 10 Tipps allen Freien und Redaktionen als Grundlage für eine faire und konstruktive Zusammenarbeit. Auch die Konferenz der Chefredaktoren begrüsst diese 10 Tipps.

Für Fragen und Anregungen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

«10 Tipps für den fairen Umgang
zwischen Redaktionen und Freien»

Redaktorinnen und Redaktoren, die Aufträge erteilen, nehmen sich Zeit für das klare Briefing der Freien. Freie wiederum halten sich an das Briefing oder nehmen bei Abweichungen davon frühzeitig mit der Redaktion Kontakt auf. Freie sind soweit möglich über wesentliche Vorgänge in der Redaktion zu informieren, damit sie sich auf das jeweilige Medienprodukt sowie auf Veränderungen einstellen können. Für den direkten Austausch und um über Themen, Ideen und Ausrichtungen der Publikation zu diskutieren, sind ausserdem regelmässige Redaktionsbesuche hilfreich. Freischaffende wie auch Redaktorinnen und Redaktoren bemühen sich beiderseits um solche persönliche Treffen.

Regelmässige Freie, die einen Themenvorschlag einreichen, sind innert angemessener Frist oder gemäss Absprache darüber zu informieren, ob ein Thema akzeptiert wird oder nicht. Fairerweise wird eine abgelehnte Geschichte anschliessend weder von der Redaktion noch auf Anregung der Redaktion von anderen Freien realisiert. Möglich ist jedoch ein Ideenhonorar.

Bei der Auftragserteilung klären beide Seiten, was wofür bis wann zu leisten ist und welche Honorierung, Spesenund Infrastrukturentschädigungen zu zahlen sind. Bei der Festlegung des Honorars ist insbesondere folgenden Faktoren Rechnung zu tragen: erforderlicher Zeitaufwand, Schwierigkeit der Aufgabe, Exklusivität oder Erstabdruck.

Stellen Freie im Lauf der Recherche fest, dass der vereinbarte Zeitaufwand überschritten wird, haben sie dies der Redaktion umgehend mitzuteilen. In diesem Fall verständigen sich die beiden Seiten von neuem über das Honorar. Kommt keine Einigung zustande, schuldet der Freie oder die Freie die im ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen ausgeführte Arbeit und die Redaktion das ursprünglich vereinbarte Honorar.

Freie werden über den Zeitpunkt der Veröffentlichung informiert. Soll diese verschoben werden, sind die Freien über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Publikation in Kenntnis zu setzen. Werden vereinbarungsgemäss gelieferte Beiträge nicht publiziert, sind sie wie vereinbart zu bezahlen.

Inhaltliche Änderungen oder wesentliche Kürzungen bedürfen vor der Veröffentlichung der Rücksprache. Zu diesem Zweck teilen Freie bei der Abgabe mit, wann und wo sie erreichbar sind.

Nach Abgabe des Textes oder Bildmaterials ist das Honorar innert 30 Tagen zu bezahlen. Dem Autor oder der Autorin wird unaufgefordert ein unentgeltliches Belegexemplar in Papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Für Freie, mit denen Medienunternehmen regelmässig zusammenarbeiten, wird ein Gratis-Abonnement der entsprechenden Publikation oder ein kostenloser Onlinezugang begrüsst; Abo oder Onlinezugang ersetzen Belegexemplare.

Werden Freie wegen einer Veröffentlichung zur Rechenschaft gezogen oder aufgrund ihrer Berufstätigkeit in ihrer Persönlichkeit verletzt, hat das Medienunternehmen juristischen Beistand zu leisten und die finanziellen Folgen im gleichen Mass zu übernehmen wie gegenüber seinen Festangestellten. Dies ist nicht der Fall bei einer schwerwiegenden Missachtung der journalistischen Sorgfaltspflichten.

Freie haben Interessensbindungen, die den spezifischen Auftrag beeinflussen können, offenzulegen.

Redaktionen sollen Feedbacks zu Beiträgen, zum Beispiel Äusserungen an Blattkritiken oder Leserbriefe, an die betreffenden Freien zur Kenntnis weiterleiten

«Bei syndicom habe ich einen kompetenten Service in allen Berufsfragen.»

Florian Niedermann, Journalist

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