Die Spesen entschädigen
Die Ergebnisse unserer Umfrage bei Kurier*innen in der ganzen Schweiz zeigen klar, dass persönliche Auslagen häufig nicht oder zu wenig entschädigt werden. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz, dass die Arbeitgebenden für Berufsauslagen aufkommen müssen. Als Gewerkschaft der Kurier*innen fordern wir von den Arbeitgebenden eine faire Beteiligung an Reparaturen sowie an Handy- und Abokosten.
Für syndicom ist klar, dass Berufsauslagen grundsätzlich vom Arbeitgebenden bezahlt werden müssen. Da sowohl Telefon und Fahrrad auch in der Freizeit oder für andere berufliche Tätigkeiten verwendet werden können, ist eine Entschädigung pro Stunde ein sinnvoller Ansatz. syndicom wird diese Erwartungen in die anstehenden Lohnverhandlungen einbringen.