Der GAV IMS ab 2023

Besserer Schutz bei Kündigungen und mehr Rechte

Ab Januar 2023 gelten neue Arbeitsbedingungen bei IMS: der neue Gesamtarbeitsvertrag ist da! Die gute Nachricht: Der neue GAV bringt nur Verbesserungen mit sich.

Insgesamt rückt das Regelwerk näher an den Firmen-GAV von Post CH, der seit 2021 gilt. Der GAV IMS untersteht zudem neu dem sogenannten Dach-GAV, der die Beziehungen zwischen syndicom und IMS regelt, und damit die Gewerkschaftsrechte definiert. Das ein grosser Schritt hin zu gleichen Rechten für die Beschäftigten von IMS innerhalb des Post-Konzerns.

 

 

 

Das bringt der GAV IMS

Mit dem GAV profitieren die Mitarbeitenden von besseren Arbeitsbedingungen gegenüber den gesetzlichen Mindestbestimmungen. Zum Beispiel:

  • 42 Arbeitsstunden/Woche (Gesetz: 50 Stunden)
  • 5 bis 6 Wochen Ferien (Gesetz 4 Wochen)
  • Bezahlte Kurzpause
  • 18 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 100% Lohn (Gesetz: 14 Wochen, 80%)
  • Garantierte, jährliche Lohnverhandlungen

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