Regulativ über die Mindestlöhne und Mindestentgelte
syn-dicom empfiehlt ihren journalistisch tätigen Mitgliedern und den Verlegern - im Interesse der journalistischen Qualität und der materiellen Sicherheit der Medienschaffenden - bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesamtar-beitsvertrages die folgenden Mindestansätze weiterhin anzuwenden. Die aufgelisteten Beträge wurden der seit Oktober 2003 aufgelaufenen Teuerung angepasst (3%, Stand Oktober 2021 bis Oktober 2022). Bei den ange-gebenen Mindestlöhnen handelt es sich um Brutto-Beträge. Der 13. Monatslohn ist bei den Mindestlöhnen noch nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung eines solchen ist in der Schweiz jedoch üblich.
Tipps zum Thema Löhne und Verhandlungen
syndicom und die Jungen Journalistinnen und Journalisten Schweiz (JJS) haben die wichtigsten Tipps zum Thema Löhne und Verhandlungen zusammengestellt. Die Tipps gliedern sich in vier Teile, da die Ratschläge je nach Situation variieren können.
- Tipps für Lohnverhandlungen(74 KB)