KI-Statement

Statement zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz

Text-To-Image-Modelle wie der Bildgenerator Stable Diffusion nutzen künstliche Intelligenz, um aus Text Bilder zu erschaffen. Damit sie jedoch in der Lage sind, diese Bilder zu generieren, benötigen sie Daten, die sie in Form von Comics, Animationen, Grafiken oder Illustrationen ohne Zustimmung der Urheber:innen aus dem Internet beziehen und als Grundlage für ihren Lernprozess nutzen. Diese neue Praxis verunsichert uns als Gewerkschaft der Illustrator:innen. Mit dem vorliegenden Statement positionieren wir uns deshalb zu den aktuellen Entwicklungen.

1. KI-Bildgeneratoren: eine juristische & politische Einordnung

Als selbständige Illustrator:innen müssen wir mit unserer Arbeit online präsent sein und sind somit konstant dem Risiko ausgesetzt, dass KI-Programme ohne unsere Zustimmung Bilder aus unseren Portfolios nutzen, um davon zu lernen. Dadurch werden wir unfreiwillig zur Grundlage für KI-generierten Output. Aus urheberrechtlicher Sicht stellt dieser Lernprozess in der Schweiz bislang keine Rechtsverletzung dar. Eine Verletzung des Urheber:innenrechts besteht erst dann, wenn ein KI-Programm ein Bild generiert, das zweifelsfrei als eine Kopie eines bereits existierenden Werkes identifizierbar ist. Da ein individueller Stil immer das Ergebnis eines Lernprozesses ist und auf bereits existierenden Werken aufbaut, besteht hier das Problem der Beweisbarkeit. Ob eine Urheber:innenrechtsverletzung zutrifft, kann also nur im Einzelfall und nur im Nachhinein geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund besteht das Hauptproblem in der Frage, aus welchen Quellen und mit welchen Bildern die KI angelernt wird und ob wir als Urheber:innen via Opt-in nach unserer expliziten Zustimmung gefragt und am Gewinn beteiligt werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine juristische, sondern eine politische Frage. Zwar machen einzelne Programme erste Schritte, um auszuschliessen, dass die KI explizit den Stil einzelner Urheber:innen nachahmen kann, diese erweisen sich jedoch bisher als ungenügend.

2. KI-Bilder: Risiken für die Kreativbranche

Aus unserer Sicht besteht das reelle Risiko, dass die aktuellen Entwicklungen im Bereich KI in naher Zukunft die ganze Kreativbranche und damit auch den Beruf der Illustrator:in akut gefährden werden:

  • KI-Anbieter:innen haben die Möglichkeit, Illustration als Massenware anzubieten. Aufgrund dieser neu entstandenen Konkurrenzsituation besteht für uns Illustrator:innen die Gefahr eines Preisdumpings. Tatsächlich liegt der faire Preis für ein menschengemachtes Werk und die Vergütung von dessen Nutzung um ein Vielfaches über demjenigen einer KI-generierten Illustration.
  • Illustration könnte auf lange Sicht als Handwerk verschwinden, da keine Nachfrage nach professionellen Werken mehr besteht. Die KI bedroht den Erhalt des handwerklichen Know-hows.  Wir befürchten, dass eine Kulturleistung wegrationalisiert wird. Der Wert der Einzigartigkeit und Vielfalt kreativen Schaffens wird durch die KI-Entwicklung massiv geschwächt. Er muss vor dem Einfluss von KI geschützt werden.
  • Es muss geklärt werden, ob es regulatorische Lücken gibt, die auf politischem Wege geschlossen gehören.
  • Marktvielfalt und fairer Wettbewerb sind durch KI stark gefährdet. Wem der Zugang zu den neusten Technologien verwehrt bleibt, ist schnell abgehängt. Es besteht die Gefahr eines Monopols von Tech-Giganten. Das ist vor allem in Hinblick auf die Tatsache stossend, dass Kreative mit ihren Werken der KI überhaupt erst die Entwicklungsgrundlage bieten.
  • KI reproduziert und verstärkt unhinterfragt problematische gesellschaftliche Stereotypen, Rassismen, Ableismen usw. Professionelle Illustrator:innen hingegen übernehmen hier eine Kontrollfunktion und damit eine wichtige gesamtgesellschaftlich relevante Aufgabe

3. KI-Regulierung: Chancen & Ausblick

  • Juristisch wird ein individueller Stil zwar schlicht als das Ergebnis eines einfachen Lernprozesses bewertet. Diese Auffassung wird dem Einfluss, den persönliche Erfahrungen und individuelle Rahmenbedingungen auf den Prozess menschlicher Kreativität haben, jedoch nicht gerecht. Hinzu kommt, dass zwischen menschlicher und maschineller Lernfähigkeit ein massives Ungleichgewicht in Bezug auf Geschwindigkeit und Datenmenge besteht. Wir fordern daher, dass auf juristischer Ebene eine Differenzierung vorgenommen wird zwischen menschlichem und maschinellem Lernen.
  • Da KI anhand von Daten lernt, muss sich, analog zum Ansatz von Verwertungsgesellschaften, eine technische Lösung finden lassen. Sobald die KI von einem Werk lernt, sollten deren Betreiber:innen eine Nutzungsgebühr bezahlen.
  • Wir verfolgen das Ziel, das Monitoring der Verwendung von KI-Programmen im deutschsprachigen Raum gemeinsam mit weiteren Verbänden zu instutionalisieren.
  • Wir klären Möglichkeiten, Werke von der Nutzung durch KI-Programme ausschliessen zu lassen.
  • Wir fordern Transparenz: KI-generierte Erzeugnisse müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Im Sinne der Transparenz legen wir offen, dass wir zusätzlich zu den obengenannten Punkten die Ergänzung einer Kennzeichnungspflicht für Illustrator:innen, die KI für ihre Arbeiten nutzen, diskutiert haben. Aktuell beschränken wir uns jedoch auf das obengenannte Statement und verzichten im Moment auf eine Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von KI-Nutzung für Illustrator:innen.

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