syndicom wollte von den Direktbetroffenen wissen, wie sie den Vorschlag für eine Auftragslosenversicherung beurteilen.
Im Sinne einer ersten Vernehmlassung hat syndicom ihre Mitglieder und weitere interessierte Selbständige und Freischaffende eingeladen, den voriegenden Vorschlag in einer Umfrage zu beurteilen. 246 Personen haben teilgenommen und jetzt präsentieren wir die Resultate dieser ersten Vernehmlassung vom 1.12.21 bis zum 29.3.22.
Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage
- Nur 12% der Befragten können aktuell so viele Reserven anlegen, wie sie möchten.
- 44% können aktuell überhaupt keine Reserven anlegen.
- Eine kollektive Absicherung gegen Auftragslosigkeit wäre für 85% wichtig oder sogar sehr wichtig
- 74% finden, eine Versicherung gegen Auftragslosigkeit sollte obligatorisch sein
- 67% gehen davon aus, dass ihre Kund*innen eine Erhöhung der Preise akzeptieren würden.
Die Resultate im Überblick
44% Ich kann aktuell keine Reserven anlegen.
34% Ich kann zwar Reserven anlegen, diese reichen aber nicht so lange, wie ich es möchte.
12% Ich kann so viele Reserven an legen, dass ich mit meiner aktuellen Situation zufrieden bin.
8% Ich habe ein zweites berufliches Standbein, weshalb ich keine Reserven anlegen muss
2% Ich bin generell nicht abhängig vom Einkommen aus meiner selbständigen Tätigkeit.
Unser Modell sieht vor, dass mit der Einführung einer Auftragslosenversicherung für Selbständige (ALV-S) obligatorisch auf allen Rechnungen 4% ALV-S-Prämien ausgewiesen werden würden. Würde eine Rechnung von dir heute also zum Beispiel auf einen Betrag von 1000.- Franken ausgestellt, so würde sie mit der ALV-S neu 1040.- Franken betragen Was denkst du, wie deine Kund*innen reagieren würden, wenn sie in Zukunft 4% auf dem ursprünglichen Rechnungsbetrag an die ALV-S bezahlen müssten?
54% Sie würden die Preiserhöhung akzeptieren, wenn klar ist, dass es obligatorisch ist.
20% Ein Teil meiner Kund*innen würde diesen Zuschlag akzeptieren, ein anderer Teil würde deswegen aber wohl nicht mehr mit mir arbeiten wollen.
13% Sie würden die Preiserhöhung voraussichtlich ohne grössere Fragen akzeptieren.
13% Meine Kund*innen würden eine Preiserhöhung kaum akzeptieren und ich müsste meine Tarife senken, damit die Preise inkl. ALV-S nicht höher würden als heute.
Was wären die Auswirkungen auf deine Einkommenssituation, wenn du mit der Einführung ebenfalls 4% deines Umsatzes für die ALV-S-Beiträge bezahlen müsstest?
41% 4% liegen in meiner Marge noch drin; obwohl ich heute keine Reserven anlege, müsste ich meine Preise nicht erhöhen.
25% 4% zusätzliche Kosten wären schwierig für mich und ich müsste meine Preise dafür erhöhen.
22% Ich lege heute bereits mehr als 4% meines Umsatzes an Reserven beiseite. Ich müsste also nichts verändern.
12% In meiner Branche herrscht bereits heute ein enormer Preiswettbewerb und ich könnte mir aktuell 4% zusätzliche Kosten nicht leisten.
Im Falle einer Auftragslosigkeit beträgt die Versicherungsleistung 80% deines normalen Umsatzes. Reichen 80% aus, um deine laufenden Kosten (Berufs- und Privatkosten) während einer auftragslosen Zeit zu decken?
67% 80% passen genau, um meine laufenden Kosten zu decken.
19% Ich könnte sogar mit weniger als 80% über die Runden kommen.
14% 80% sind nicht genug, um meine laufenden Kosten zu begleichen.
Wie hoch der Auftragsausfall ist, respektive wie viel Entschädigung du ausbezahlt bekommst, wird anhand des Umsatzrückganges im Vergleich zu deinem Umsatz der letzten 3 Jahre berechnet. Wie passt dieses Berechnungs-Modell zu deiner Umsatzsituation?
53% Bei mir passt das nicht, da mein Umsatz jedes Jahr sehr unterschiedlich ist.
47% Das passt, mein Umsatz ist jedes Jahr etwa gleich hoch. Die Berechnung nach diesem Grundsatz würde also funktionieren.
Im Sinne einer raschen Liquiditätsüberbrückung kannst du während des laufenden Jahres relativ unbürokratisch eine erste Unterstützung beziehen. Am Ende des Jahres wird dann analysiert, ob tatsächlich ein Umsatzrückgang stattgefunden hat oder nicht. Falls du mehr Unterstützung bezogen hast als du tatsächlich Anrecht darauf hattest, musst du den abweichenden Betrag wieder zurückbezahlen.
66% Ich finde das Prinzip gut. Wenn ich Ende des Jahres mehr Umsatz erzielt habe als gedacht, kann ich die Unterstützung auch wieder zurückzahlen.
34% Ich bevorzuge ein System, wo einmal ausbezahlte Gelder in jedem Fall behalten werden können, auch wenn das bedeutet, dass die Gelder später ausbezahlt werden.
Für wie viele Monate du Reserven in der ALV-S angespart hast, berechnet sich daraus, wie lange du schon einbezahlt hast, und wie hoch der jeweilige Umsatz war. Die einbezahlten Beiträge erhöhen die Reserven jedes Jahr um 8% deines aktuellen Umsatzes. Nach 4 Jahren hast du, bei konstantem Umsatz, etwa 4 Monate angespart, nach 10 Jahren sind es bereits 12 Monate. Für wie viele Monate müsstest du Reserven haben, damit du dich abgesichert fühlst?
9% 0-3 Monate
38% 3-6 Monate
38% 6-12 Monate
9% 12-24 Monate
6% Mehr als 24 Monate
Die Auftragslosenversicherung für Selbständigerwerbende wäre von einer Fachstelle begleitet und beaufsichtigt, die dich im Falle eines Bezuges der Leistungen begleitet. Wie beurteilst du die Idee einer solchen Fachstelle für Selbständige?
52% Ich wäre froh um eine Beratungsstelle.
27% Ich bin dafür, befürchte aber auch, von so einer Stelle bevormundet zu werden.
13% Ich bin dagegen, weil ich fürchte, von so einer Stelle bevormundet zu werden.
8% Ich bin generell dagegen, da mir als Selbständige*n niemand Vorschriften zu machen hat
Die Begleitung dieser Fachstelle wäre je nach deiner persönlichen Situation und deinen verbleibenden Reserven in folgende Phasen unterteilt:
1. Liquiditätsüberbrückung;
2. Coaching bei Akquise;
3. Weiterbildung;
4. Umpositionierung;
5. Ausstieg aus Selbständigkeit und Wechsel in ein Angestelltenverhältnis.
Wie schätzt du die 5 Phasen der Begleitung ein?
65% Das tönt plausibel
22% Keine Antwort
13% Ich hätte einen anderen Vorschlag