Altersteilzeit und (Teil-)Pensionierung

Altersteilzeitmodell dank dem GAV ab 2024

Ein weiterer wichtiger Schritt hin zu lebensabschnittsgerechten Arbeitszeitmodellen.

Ab 2024 im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verankert: Die Möglichkeit, ab 60 Jahren das Arbeitspensum ohne grössere Renteneinbusse zu reduzieren. Bei Beratungsbedarf kannst du zusätzlich zu den Beratungen bei Swisscom und comPlan kostenlos die syndicom-Pensionierungsberatung in Anspruch nehmen.

syndicom hat bei den GAV-Verhandlungen bei Swisscom erreicht, dass ein Arbeitszeitmodell für ältere Mitarbeitende angeboten wird, das an ein Pilotprojekt im Jahr 2020 anknüpft:

  • Mit der Altersteilzeit bei gleichbleibendem versichertem Lohn nehmen die Mitarbeitenden eine Lohneinbusse in Kauf, dafür bleibt die Rentenerwartung erhalten.
  • Mit der zusätzlichen Teilpensionierung bleibt das gewohnte Einkommen ähnlich, dafür sinkt die Rentenerwartung.

Swisscom unterstützt beide Altersteilzeitvarianten finanziell, um die Verluste zu mindern. Bedingung für beide Varianten ist, dass du bei der Anmeldung das 60. Altersjahr erreicht hast und dein:e Vorgesetzte:r kein Veto einlegt. Bei einem allfälligen Veto gibt es einen vordefinierten mehrstufigen Eskalationsprozess unter Einbezug von HR.

Das Altersteilzeitmodell ermöglicht älteren Swisscom-Mitarbeitenden einen schrittweisen Ausstieg aus dem Berufsleben. Wer eine der beiden lebensabschnittsgerechten Arbeitszeitmodell-Varianten in Anspruch nimmt, verpflichtet sich zur (Früh-)Pensionierung in spätestens zwei Jahren. Dafür haben die Mitarbeitenden in dieser Zeit eine umfassende Beschäftigungsgarantie. Swisscom profitiert vom neuen fortschrittlichen Arbeitszeitmodell, indem Pensionierungen planbarer sind, die Mitarbeitenden dank reduziertem Arbeitsdruck länger bleiben sowie durch die gesteigerte Attraktivität als Arbeitgeberin.

Benötigst du Beratung?

Mitarbeitende von HR Advisory und comPlan sind auf die Altersteilzeitmodelle geschult. Sie beraten gerne alle Swisscom-Mitarbeitenden, die für die Programmteilnahme in Frage kommen. Zusätzlich stellt Swisscom ein Simulationstool und comPlan ein Berechnungstool zur Verfügung.

Wenn du dir Gedanken über die langfristigen Auswirkungen von Altersteilzeit oder Frühpensionierung machst, kannst du gerne die unverbindliche Pensionierungsberatung von syndicom in Anspruch nehmen. Diese exklusive Dienstleistung von syndicom wird von der Swisscom-Stiftung sovis finanziell unterstützt, was auch kostenlose Beratungen von Swisscom-Mitarbeitenden ermöglicht, die nicht bei syndicom Mitglied sind.

Möchtest du von der Beratung profitieren?

Ob mit oder ohne lebensabschnittsgerechtes Arbeitszeitmodell für ältere Mitarbeitende: Die Rentenerwartungen sind häufig zu tief; das Fortsetzen des gewohnten Lebensstils ist trotz entsprechendem Verfassungsartikel für viele nicht möglich. Deshalb engagiert sich syndicom gemeinsam mit anderen Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente und stellt sich gegen die missglückte BVG-Reform. Denn nur eine ausreichende Rente trägt dazu bei, dass auch Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben und somit ein Leben in Würde führen können.

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